Sachbearbeitung Digitalisierung und IT-Services; m/w/d
Verfasst am 2026-07-19
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Regierung
Staatliche Verwaltung
Sachbearbeitung Digitalisierung und IT-Services (m/w/d) Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Referenznummer: _2
Veröffentlichung: 15.07.2026
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 10 TVöD, Bes Gr. A 11 BayBesO
Gehaltsrahmen (TVöD-VKA): ca. 53.000 - 73.931 € / Jahr (brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung
Die Vergütung erfolgt nach TVöD-VKA bzw. BayBesO und erfüllt die jeweiligen Eingruppierungs- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Aufgaben gebiet- Betreuung und Administration der IT‑Infrastruktur sowie Anwendersupport für das Amt und die betreuten Dienststellen
- Verwaltung von Benutzerrechten sowie Planung, Beschaffung und Betreuung von Hard- und Software einschließlich Budget- und Rechnungsmanagement
- Betreuung, Weiterentwicklung und Anwendersupport der elektronischen Fallakte (kom Xwork u. ggf. weitere Verfahren) einschließlich Scanlösung (komXCapture u. ggf. weitere Verfahren)
- Beratung der Fachbereiche bei der Optimierung digitaler Workflows und Scanprozesse sowie Erstellung und Pflege von Dienstanweisungen zur E‑Akte
- Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und Optimierung digitaler Verwaltungsprozesse
- Installation und Pflege von Fachanwendungen (OPEN/PROSOZ, OPEN/Controlling, OK.WOBIS) einschließlich Tests, Benutzerverwaltung, Support und Schulungen
- Erstellung und Auswertung von Statistiken sowie Teilnahme an fachübergreifenden Arbeitsgruppen
- Aufgaben im Gebäudemanagement und Arbeitsschutz inkl. Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
- Qualifikationsprüfung für die 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen bzw. Qualifikationsprüfung für die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit der Eignung und Bereitschaft, sich dem modularen Qualifizierungsverfahren zu unterziehen
- Fachprüfung II bzw. Beschäftigte (VFA-K, Fachprüfung I) mit der Eignung und Bereitschaft, den Beschäftigtenlehrgang II zu absolvieren
- Abgeschlossenes verwaltungswissenschaftliches Hochschulstudium
Bewerbende mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Fachprüfung I und der Eignung und Bereitschaft, den Beschäftigtenlehrgang II zu absolvieren, werden zunächst in Entgeltgruppe 9a TVöD eingruppiert. Bei erfolgreichem Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs II erfolgt eine Höhergruppierung entsprechend der Stellenbewertung.
Wünschenswert- Kenntnisse im Sozialrecht (z.B. SGB II, SGB XII, AGSG, AsylbLG, WoGG) und in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften
- Erfahrung mit Fachanwendungen (OPEN/PROSOZ, OK.WOBIS) bzw. Bereitschaft, sich schnell einzuarbeiten
- Kenntnisse und Erfahrungen im Microsoft‑Umfeld, mit Windows und dem Desktop‑Virtualisierungsdienst
- Kenntnisse zu Verwaltungsabläufen
- IT‑Affinität und Innovationsbereitschaft
- Grundkenntnisse im Haushalts- und Vergaberecht (für Beschaffung und Budgetverantwortung)
- Hohe Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Organisationsfähigkeit und strukturiertes Arbeiten
- Ausgeprägte analytische Fähigkeiten zur Prozessanalyse und
-optimierung - Kommunikations- und Beratungskompetenz
- Teamfähigkeit sowie sicheres Auftreten in Abstimmungen mit unterschiedlichen Stellen
- Förderung der Vereinbarkeit von Karriere und Familie durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Mobile Arbeit sowie Schulungen während der Arbeitszeit
- Attraktive betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- Vergünstigte Abonnements im AVV‑Verbundraum bzw. Deutschland‑Ticket mit Fahrtkostenzuschuss
- Krisensicherer Arbeitsplatz
- Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung
- Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr (bei 5‑Tage‑Woche) sowie zusätzliche freie Tage am 8. August, 24. und 31. Dezember und verkürzte Arbeitszeiten am Faschingsdienstag
- Sinnerfüllende und wertgeschätzte Arbeit in einem unterstützenden Umfeld, das die Leistungen anerkennt und würdigt
- Unterstützung bei der Wohnungssuche (ggf.)
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
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