Arzt/Ärztin; w/m/d) im Infektionsschutz
Verfasst am 2026-10-06
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Medizin/Gesundheitswesen
Volksgesundheit, Gesundheitsberater, Infektionskrankheit
Stadt Nürnberg - Eine Arbeitgeberin, viele Möglichkeiten
Die Stadtverwaltung Nürnberg ist eine moderne Dienstleisterin für mehr als eine halbe Million Menschen. Als eine der größten Arbeitgeberinnen der Region vertrauen wir dabei auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer rund 12.500 Mitarbeitenden, die mit Engagement und Tatkraft die Stadt Nürnberg mitgestalten und besonders machen.
Als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ÖGD werden die Aufgaben des Gesundheitsamtes vor allem durch das bayerische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDVG) abgesteckt. Oberstes Ziel ist es, die menschliche Gesundheit zu fördern und zu schützen. Als Teil der Kommunalverwaltung gestaltet das Gesundheitsamt die Lebensverhältnisse der Stadtbevölkerung aktiv mit. Zu den vielseitigen Aufgaben gehören Beratung, gesundheitliche Versorgung von Einzelpersonen und von Zielgruppen mit besonderen Versorgungsbedarfen inkl.
aufsuchender Angebote ebenso wie Begutachtungen und koordinierende Aufgaben. Der ÖGD arbeitet multiprofessionell, interdisziplinär und vernetzt sich regional mit wichtigen Akteuren im Gesundheits- und Sozialbereich.
Ihre Aufgaben
- Ärztliche Beratung und Untersuchungstätigkeit bei sexuell und nicht sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten inkl. TBC, z.
B. durch Blutentnahme, Abstriche, Umgebungsuntersuchungen, Impfungen - Überprüfung eingehender Meldungen nach Infektionsschutzgesetz und Einleitung von Maßnahmen, insbesondere im Rahmen des Ausbruchsmanagements
- Zusammenarbeit mit öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen bei epidemiologischen Fragestellungen und der Surveillance von Infektionskrankheiten
- Übernahme von Präventionsmaßnahmen, z. b. HIV-PrEP-Beratung und ggf. künftig Verordnung
- Sensible Gesprächsführung zu Themen der sexuellen Gesundheit u. a. für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM)
- Gesundheitliche Beratung für Sexarbeitende nach dem Prostituiertenschutzgesetz
- Teilnahme am ärztlichen Rufbereitschaftsdienst und Wahrnehmung von Aufgaben im Außendienst
- die ärztliche Approbation und
- die Erfüllung der Voraussetzungen des § 20 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz
- (wünschenswerterweise) ärztlich-praktische Berufserfahrung sowie eine erfolgreich abgeschlossene Facharztausbildung in einer der folgenden Fachrichtungen: Öffentliches Gesundheitswesen, Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
- Kenntnisse über übertragbare Infektionskrankheiten und sexuelle Gesundheit
- ein wertschätzender, vorurteilsfreier Umgang mit Menschen unterschiedlicher geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierungen, Herkunft und Lebensweisen
- hohe Leistungsbereitschaft und eine eigenverantwortliche Arbeitsweise
- die Bereitschaft zur Durchführung diagnostischer Maßnahmen im Umgang mit infektiösen Erkrankungen
- ein verbindliches, sicheres und freundliches Auftreten
- hohe Kommunikationsfähigkeit
- die Fähigkeit, sich in einem interdisziplinären Team auf Augenhöhe einzubringen
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