Koordination und Bearbeitung parlamentarischer und europäischer Angelegenheiten
Verfasst am 2026-01-16
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Regierung
Staatliche Verwaltung, Regierungsangelegenheiten
Koordination und Bearbeitung parlamentarischer und europäischer Angelegenheiten
Arbeitgeber:
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
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Parlamentsangelegenheiten: inhaltliche Bearbeitung der Vor- und Nachbereitungen der Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung des Abgeordnetenhauses von Berlin, Rücksprachen zu den TOP der Ausschüsse mit den Fachbereichen des Hauses und den Ausschusssekretariaten;
Angelegenheiten der Fachministerkonferenzen, insbesondere Mitarbeit bei der Bewertung und Initiierung von ASMK-Vorgängen, Vertretung Berlins in der LAG Europa der ASMK zusammen mit KaBEU 1, inhaltliche Bearbeitung von Anfragen der Geschäftsstellen und von Stellungnahmen der Fachbereiche, inhaltliche Abstimmung sowie Koordinierung der Leitungsvorbereitung auch im Rahmen der IntMK und GFMK. Koordinierung der EU-Angelegenheiten der Senatsverwaltung und der nicht abteilungsspezifischen Zusammenarbeit mit anderen Senatsverwaltungen in EU-Angelegenheiten, selbstständige Umsetzung des EU-Hospitationsprogramms in Zusammenarbeit mit Abteilung ZS und Mitarbeit bei den Angelegenheiten der Städtepartnerschaften der Stadt Berlin und des internationalen Austausches;
Mitarbeit bei den Angelegenheiten der Ständigen Vertragskommission im Zuständigkeitsbereich der SenASGIVA;
Organisatorische und IT-Angelegenheiten der Stabsstelle KaBEU.
Besoldungs-/Entgeltgruppe: A 11/ E 10 TV-L
Besetzbar: ab sofort
Arbeitszeit: Vollzeit (Teilzeit ist grundsätzlich möglich)
Anforderungsprofil:Beamtete Dienstkräfte
, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst des Laufbahnzweiges des nichttechnischen Verwaltungsdienstes erfüllen.
Bewerberinnen/Bewerber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Abschluss: Bachelor oder Diplom/FH) der Öffentliche Verwaltung (Verwaltungswissenschaft), Sozialwissenschaft, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft
oder abgeschlossener Verwaltungslehrgang II
Weitere Anforderung
Mindestens 2-jährige einschlägige Berufserfahrung oder 2-jährige Verwaltungserfahrung
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