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Mehrere Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter; w​/m​/d

in 10115, Berlin, Berlin, Deutschland
Unternehmen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Vollzeit position
Verfasst am 2026-09-12
Berufliche Spezialisierung:
  • Regierung
    Staatliche Verwaltung, Regierungsbehörde
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 50000 - 60000 EUR pro Jahr EUR 50000.00 60000.00 YEAR
Stellenbeschreibung

Für das Referat 72E – Passersatzbeschaffung, Bund-Länder-Zusammenarbeit im ZUR – suchen wir zeitnah befristet für den Dienstort Berlin

mehrere Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter (w/m/d) befristet auf 24 Monate

Im Bereich Rückkehr verantwortet das Referat 72E am Dienstort Berlin den Aufgaben schwerpunkt Passersatzbeschaffung. Gemäß § 75  AufenthG ist das BAMF in Amtshilfe für die Bundesländer bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer zuständig.

Ihre Aufgaben
  • Sie vertreten das BAMF im Außenkontakt mit den an der Rückführung beteiligten Stellen, indem Sie Kommunikationsstrukturen insbesondere mit Konsular- und Botschaftsmitarbeitenden unter Anwendung Ihrer fremdsprachlichen Kenntnisse aufbauen und pflegen
  • Als zuständige Ansprechperson verantworten Sie die Betreuung von Delegationen ausländischer Vertretungen im Rahmen von Anhörungen und Delegationsbesuchen auch außerhalb Berlins im Rahmen von mehrtägigen Dienstreisen
  • Sie beschaffen Heimreisedokumente für ausreisepflichtige Personen in Amtshilfe für die Bundesländer, sichten und bereiten hierbei Antragsunterlagen auf und stimmen sich mit den ersuchenden Landesbehörden ab
  • Sie stellen herkunftslandbezogene Informationen als Vorbereitung von Gesprächen zusammen
  • Wir suchen Bewerbende mit einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau der Fachrichtungen Verwaltungs-, Rechts-, Politik-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften
  • Alternativ verfügen Sie über einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen*
  • Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen
  • Sie verfügen über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B und bringen die Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen (PKW) mit
  • Idealerweise können Sie Kenntnisse im Bereich Asyl, des Ausländerrechts (insb. AsylG, AufenthG, AZRG, Staatsangehörigkeitsgesetz) bzw. im Bereich Verwaltungsrecht (VwVfG, VwGO, VwZG) sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung und Kommentierung nachweisen
  • Vorzugsweise können Sie Berufserfahrung von mindestens einem Jahr im öffentlichen Dienst mit einem Verwaltungsschwerpunkt nachweisen
  • Sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office-Anwendungen sind wünschenswert
  • Kooperations- und Teamfähigkeit sowie Lernbereitschaft und hohe Flexibilität sind für Sie selbstverständlich. Sie bringen zudem Interesse an gesamtpolitischen Zusammenhängen in Bezug auf die Themen Asyl, Migration und Rückkehr mit
  • Sie zeichnen sich durch Ihre strukturierte Arbeitsweise und Ihr diplomatisches Verhandlungsgeschick sowie durch Ihre Fähigkeit, unter Termindruck alles im Blick zu behalten und verantwortungsvoll und eigenständig zu handeln, aus
  • Ihre gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise, auch in der englischen Sprache, bringen Sie in der alltäglichen internen und externen Kommunikation souverän ein
  • Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung der Tätigkeit gute Deutschkenntnisse auf vergleichbar C1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erforderlich sind. Entsprechende Kenntnisse weisen Sie durch einen deutschsprachigen einschlägigen (Berufs-) Schulabschluss (u.a. Allgemeine Hochschulreife, FOS, BOS), ein abgeschlossenes deutschsprachiges (Fach-) Hochschulstudium oder einen anerkannten Sprachnachweis auf mindestens C1-Niveau nach
  • Zwingend erforderlich ist die Bereitschaft, regelmäßige und mehrtägige Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet wahrzunehmen. Diese können mehrmals im Jahr stattfinden
  • Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG erforderlich. Sie…
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