Leiter/Leiterin (m/w/d) des Sachgebietes „Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende“ am Standort B
Verfasst am 2026-08-21
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Regierung
Volksgesundheit, Staatliche Verwaltung
Leiter/Leiterin (m/w/d) des Sachgebietes „Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende“ am Standort Bitburg
Sie möchten die Chance nutzen, um sich weiterzuentwickeln, neue Herausforderungen zu meistern und legen dabei Wert auf einen krisensicheren Arbeitsplatz? Dann sind Sie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genau richtig!
Die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) am Standort Bitburg ist dem Referat 25 „Fluchtaufnahme, Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige“ der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zugeordnet.
Zur Unterstützung unseres Teams bei der AfA in Bitburg suchen wir zum 01.10.2026 eine/n
Leiter/Leiterin (m/w/d)
des Sachgebietes „Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende“ am Standort Bitburg
unbefristet, EG 12 TV-L bzw. bis A 13 LBesG
- Führung und Leitung des Sachgebiets und der dort eingesetzten Mitarbeiter:innen
- Wahrnehmung der Haushalts- und Budgetverantwortung für das Sachgebiet
- Eigenständige Bearbeitung herausgehobener Aufgaben
- Sicherstellung der Aufgaben erfüllung im Sachgebiet
Organisatorisch ist die Sachgebietsleitung an die Funktion einer Referentin/eines Referenten des Referates 25 gebunden. Die Einrichtung untergliedert sich in drei Tätigkeitsbereiche
:
- Zentrale Verwaltung
- Flüchtlingswesen
- Soziale Dienste
Das Sachgebiet bearbeitet alle im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylbegehrenden i. S. des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) und von Personen gemäß § 15 a AufenthG sowie im Rahmen humanitärer Maßnahmen auftretende Sach- und Fachfragen.
Stellenangebotsart Im Beruf Arbeitgeber/Dienstherr Land Rheinland-Pfalz Einsatzdienststelle Aufnahmeeinrichtung aus Asylbegehrende Arbeitsort Bitburg Beginn der Tätigkeit Offene Stellen 1 Befristete Beschäftigung Nein Arbeitszeit 39 Wochenstunden
DAS BRINGEN SIE MIT
Bewerber:innen müssen über die Laufbahnbefähigung für den Zugang zum 3. Einstiegsamt im Verwaltungsdienst der Laufbahn „Verwaltung und Finanzen“ verfügen und mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A11 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) innehaben oder die zweite Angestelltenprüfung erfolgreich abgelegt oder einen vergleichbaren Abschluss mit entsprechender Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung von mindestens zwei Jahren haben und Tätigkeiten von mindestens der Wertigkeit EG 11 TV-L wahrnehmen.
Erwartet werden außerdem Organisations- und Kommunikationsfähigkeit, die Fähigkeit, verschiedene Berufsgruppen zu führen, verbunden mit der Fähigkeit auch bei divergierenden Interessenslagen ziel- und ergebnisorientiert zu arbeiten, Kooperations- und Teamfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Belastbarkeit sowie soziale und interkulturelle Kompetenz, insbesondere auch im Umgang mit den ausländischen Personen.
Die Bereitschaft zur Mitwirkung in Krisensituationen wird vorausgesetzt.
Als fachliche Voraussetzungen werden Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Regelungen (Asyl-, Ausländer- und Aufenthaltsrecht) ebenso wie Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere in der englischen Sprache, vorausgesetzt. Die Fähigkeit und Bereitschaft, Mitarbeiter:innen zu führen, wird vorausgesetzt.
Die Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft sowie eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B sind zwingend erforderlich.
Ein altersentsprechender, den
Anforderungen gem. § 20 Abs. 9 IfSG genügender Masernschutz
, muss bei Aufnahme der Beschäftigung vorliegen.
Wünschenswert sind außerdem Erfahrungen und Kenntnisse im Projektmanagement sowie im Umgang mit der Presse.
DAS BIETEN WIR IHNEN
- Vielfältige Tätigkeiten in der Landesverwaltung | Raum für Veränderungen und persönliche Weiterentwicklung
- Sicher, auch in Zukunft | Krisensicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- Transparente Verdienstmöglichkeiten | Eingruppierung in die EG 12 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) im Beschäftigtenverhältnis; im Beamtenverhältnis ist ein Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 13 im Rahmen des Beförderungsverfahrens möglich;
- Gut vorgesorgt | Attraktive Konditionen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamer Leistungen
- Gesund bleiben | Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Flexibel Arbeiten | Flexible Arbeitszeiten; keine Kernarbeitszeit
- Wissen und…
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