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W2-Professur (m​/w​/d) \"Mensch-Computer-Interaktion\" - Kennzahl: EI-069

in 02827, Görlitz, Sachsen, Deutschland
Unternehmen: Hochschule Zittau/Görlitz
Vollzeit position
Verfasst am 2026-09-12
Berufliche Spezialisierung:
  • Erzieher
    Universitätsprofessor
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 70000 - 110000 EUR pro Jahr EUR 70000.00 110000.00 YEAR
Stellenbeschreibung

W2-Professur (m/w/d)  Mensch-Computer-Interaktion  - Kennzahl: EI-069 -

Hochschule Zittau/Görlitz, Fakultät Sozialwissenschaften | Bewerbungsende: 15.09.2026

An der Hochschule Zittau/Görlitz ist an der Fakultät Elektrotechnik und Informatik zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine W2-Professur für das Berufungsgebiet

Mensch-Computer-Interaktion
- Kennzahl: EI-069 -

in Vollzeit zu besetzen.

Die Stelle beinhaltet die Vertretung der o.g. Professur in Lehre und Forschung, insbesondere mit den nachfolgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

  • Mensch-Computer-Interaktion
    • Physiologische und psychische Grundlagen der menschlichen Informationsverarbeitung im Hinblick auf die Interaktion mit technischen Systemen,
    • Interaktion mit Spracherkennung, audio-visuelle Gestaltung, haptische lnteraktionsmöglichkeiten sowie Prototypen der Interaktion und deren Evaluierung,
    • Softwareframeworks zur Umsetzung der Mensch-Maschine Schnittstelle,
    • lnteraktionsdesign, UX Design, Design-Guidelines wie Material Design zur graphischen Gestaltung,
    • Programmierung der Mensch-Maschine Schnittstelle unter Nutzung verschiedener Endgeräte und Systeme mit multimodaler Interaktion,
    • kontinuierliche Verfolgung und Verbesserungen der Interaktion,
    • Softwarelösungen für spezielle Ein-Ausgabe Geräte, neue lnterfaces, Augmented Reality/ Virtual Reality, Gestenerkennung,
    • Methoden und Anwendungen im Bereich Internet of Things und deren nutzerorientierte Gestaltung.
  • Anwendungskontext
    • Gestaltung von und Interaktion mit IT-Systemen,
    • Berücksichtigung von Grenzen der audio-visuellen und haptischen Informationserfassung bestimmter Nutzergruppen bei der Softwareentwicklung,
    • barrierefreie Interaktion, nutzerzentrierter Entwurf, Umsetzung und Evaluation,
    • Softwarelösungen in Implantaten, Wearables, Assistenz- und VR-Systemen,
    • Softwareentwicklung und nutzergerechte Anwendung von domänenbezogenen Robotiksystemen.

Die Professur soll den zukünftigen Anforderungen auf dem Gebiet der Informatik insbesondere der Mensch-Computer-Interaktion mit Bezug auf Softwaresysteme und Anwendungsorientierung gerecht werden.

Die Lehrverpflichtung ist in Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika und Projekten sowie in der Weiterbildung in deutscher und englischer Sprache umzusetzen. Vorausgesetzt wird die Fähigkeit und Bereitschaft zur Mitwirkung an integrativen, praxisorientierten und praktikumsbezogenen Lehrangeboten. Gegebenenfalls sind auch Lehrveranstaltungen zu übernehmen, die mit dem Berufungsgebiet verwandt sind.

Neben den Verpflichtungen in der Lehre sind selbständig Forschungs- und Entwicklungsaufgaben in dem Berufungsgebiet wahrzunehmen. Ein entsprechendes Engagement wird vorausgesetzt. Es ist aktiv an der Internationalisierung der Hochschule und der Weiterentwicklung des Fachgebiets mitzuarbeiten. Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung sind zu übernehmen. Darüber hinaus wird Engagement bei Projekten im Bereich des Wissens- und Technologietransfers erwartet.

Berufungsvoraussetzungen

Berufungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, eine in Lehre oder Ausbildung nachgewiesene pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, sowie besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

Auf das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 83) geändert worden ist, wird verwiesen.

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