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W2-Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Immobilienmarketing

in 73312, Geislingen an der Steige, Baden-Württemberg, Deutschland
Unternehmen: Arbeitsagentur
Vollzeit position
Verfasst am 2026-09-26
Berufliche Spezialisierung:
  • Erzieher
    Universitätsprofessor, Akademisch
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 70000 - 100000 EUR pro Jahr EUR 70000.00 100000.00 YEAR
Stellenbeschreibung
Location: Geislingen an der Steige

In der Fakultät Wirtschaft und Recht am Standort Geislingen besetzen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine W2-Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Immobilienmarketing

Wir suchen eine Persönlichkeit (w/m/d), die zum einen über ein breites, interdisziplinär ausgerichtetes betriebswirtschaftliches, idealerweise immobilienwirtschaftliches Wissen und zum anderen über einschlägige praktische Berufserfahrung im Immobilienmarketing verfügt und ihre Erfahrungen in wissenschaftlich fundierter Lehre an unsere Studierenden weitergeben und in praxisnaher Forschung umsetzen möchte.

Folgende Kompetenzen zeichnen Sie aus:
  • Anwendungserfahrung im Bereich des Immobilienmarketings bzw. in Teilgebieten wie Marktforschung, strategisches und operatives Marketing, Maklerwesen, Standortmarketing oder digitales Marketing,
  • Erfahrungen in der Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen im Bereich des Immobilienmarketings und des allgemeinen Marketings,
  • die Bereitschaft, allgemeine betriebswirtschaftliche Lehrveranstaltungen in den Studiengängen der Fakultät auch im Bereich des Grundlagenstudiums anzubieten,
  • die Bereitschaft zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Lehrformate,
  • die Mitwirkung bei der methodisch-didaktischen Weiterentwicklung insbesondere des immobilienwirtschaftlichen Studienangebots sowie dessen organisatorischer Gestaltung,
  • ein Forschungsprofil im Bereich des Immobilienmarketings bzw. seiner Teilgebiete.
Wir möchten Sie gerne kennenlernen, wenn Sie folgende Einstellungsvoraussetzungen mitbringen (vgl. auch § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG BW)):
  • abgeschlossenes Hochschulstudium der Betriebswirtschaftslehre oder eines anderen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs mit einem einschlägigen Profil,
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
  • mindestens fünfjährige berufliche Praxis nach dem Hochschulstudium, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen,
  • pädagogische Eignung und persönliches Interesse an der Verbindung von exzellenter Lehre und angewandter Forschung. Dies zeigen Sie u.a. während einer Probevorlesung,
  • Bereitschaft, auch englischsprachige Lehrveranstaltungen durchzuführen, sich in der Selbstverwaltung der Hochschule zu engagieren und den Lebensmittelpunkt in die Nähe der Hochschule zu verlegen.

Die HfWU unterstützt Sie mit zentralen Dienstleistungen und Einrichtungen:
Das Zentrum für Studienberatung und Kompetenzentwicklung vermittelt innovative Lehrmethoden, das International Office fördert internationale Aktivitäten und das Institutszentrum für Angewandte Forschung der HfWU unterstützt Sie bei der Forschung und im Transfer mit der regionalen Wirtschaft und Gesellschaft.

Die HfWU trägt das Total-E-Quality Prädikat und ist der Charta „familiengerechte Hochschule“ beigetreten. Sie fördert die berufliche Gleichstellung und will vor allem im wissenschaftlichen Bereich den Frauenanteil erhöhen. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Wir begrüßen Bewerbungen und abhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Teilzeitbeschäftigung zur Kinderbetreuung und zur Pflege nach § 69 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg (LBG BW) möglich ist.

Erstberufungen in ein Professorenamt in Vollzeit erfolgen grundsätzlich zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe (Probezeit drei Jahre). Bei nachgewiesener Eignung erfolgt anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. In ein Beamtenverhältnis kann in der Regel berufen werden, wer bei der Einstellung das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, erfolgt die Beschäftigung im Angestelltenverhältnis mit entsprechender Probezeit.

Bei inhaltlichen und fachlichen Fragen zur Stellenbeschreibung steht Ihnen Prof. Dr. Gerhard Mauch (Tel: , Mail: ) zur Verfügung.

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