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Stellvertretender Schulleiter; m​/w​/d) Bildungszentrum Adam Ries, Oberschule

in 09456, Annaberg-Buchholz, Sachsen, Deutschland
Unternehmen: Sachsen
Vollzeit position
Verfasst am 2026-10-15
Berufliche Spezialisierung:
  • Erzieher
    Bildungsverwaltung, Laufbahnentwicklung
  • Management
    Bildungsverwaltung, Laufbahnentwicklung
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 55000 - 75000 EUR pro Jahr EUR 55000.00 75000.00 YEAR
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Bildungszentrum Adam Ries, Oberschule
Location: Annaberg-Buchholz

stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Bildungszentrum Adam Ries, Oberschule Stelleninformationen

Oberschulen
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Annaberg-Buchholz
Anstellungsverhältnis:unbefristet

Bewerbungsfrist:
10.11.2026

Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines

stellvertretenden Schulleiters (m/w/d)

an der betreffenden Oberschule unbefristet zu besetzen.

Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:

  • Befähigung für ein Lehramt oder
  • Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw.
  • Abschluss der Qualifizierung gemäß § 37 Abs. 2 Lehrer-Qualifizierungsverordnung oder
  • Fachschulabschluss als Lehrer für die unteren Klassen mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für ein Wahlfach,
  • zweijährige Lehrtätigkeit,
  • Besoldung/Vergütung mindestens nach Bes Gr. A 13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung.

Von Vorteil sind:

  • überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule,
  • ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
  • umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß § 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase
3) verpflichtend.

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