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Gesundheitsaufseher*in (w​/m​/d) bzw. Hygienekontrolleur*in (w​/m​/d

in 66424, Homburg, Saarland, Deutschland
Unternehmen: Saarpfalz-Kreis
Vollzeit position
Verfasst am 2026-08-17
Berufliche Spezialisierung:
  • Medizin/Gesundheitswesen
    Volksgesundheit, Healthcare Compliance
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 42000 - 56000 EUR pro Jahr EUR 42000.00 56000.00 YEAR
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Gesundheitsaufseher*in (w/m/d) bzw. Hygienekontrolleur*in (w/m/d)
Location: Homburg

Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist Teil der Kreisverwaltung und bietet spezifische Leistungen im Gesundheitswesen an. Er fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung, berät Behörden und andere öffentliche Stellen. Er bringt dabei v.a. die Ziele der Gesundheitsförderung, des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitssicherung in die Beratung ein.

Sie möchten Ihre Expertise dort einsetzen, wo sie unmittelbar zählt – für den Schutz der öffentlichen Gesundheit? Sie verbinden fachliche Präzision mit Kommunikationsstärke und möchten Überwachungs- und Präventionsmaßnahmen aktiv mitentwickeln? Dann kommen Sie zu uns ins Team!

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für den Bereich „Gesundheitsaufsicht/ Gesundheitsschutz“ im Fachbereich Gesundheitsamt einen Gesundheitsaufseherin (w/m/d) bzw. einen Hygienekontrolleurin (w/m/d).

Allgemeine Stelleninformationen:
  • Standort: 66424 Homburg, Am Forum 1
  • Arbeitszeitumfang:
    Vollzeit (39 Wochenstunden). Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Eingehende Bewerbungen mit Teilzeitwünschen werden im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (Anforderungen der Stelle, gewünschter Umfang und Verteilung der Arbeitszeit etc.) berücksichtigt.
  • Beschäftigungsart:
    Unbefristet
  • Vergütung:
    Entgeltgruppe 9a TVöD
  • Bewerbungsfrist: 30.08.2026
Ihr zukünftiges

Aufgaben gebiet:

Infektionsschutz und Surveillance
  • Aufgaben im Meldewesen (Erfassung, Dokumentation, Ermittlung und Ausbruchsmanagement)
  • Bearbeitung meldepflichtiger Erkrankungen und Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Ableitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von Infektionskrankheiten
  • Mitwirkung bei epidemiologischen Erhebungen und deren Auswertung
Hygieneüberwachung in Einrichtung
  • Überprüfung der Einhaltung hygienischer Anforderungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen sowie weiteren Gemeinschaftseinrichtungen, Sportstätten und Einrichtungen des Bade-, Bestattungs- und Friedhofswesens
  • Überwachung von Trinkwasserversorgungs- und
    -gewinnungsanlagen, Wasserschutzzonen sowie Kleinanlagen zur Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität
Beratung und Schulung
  • Fachliche Beratung von Einrichtungen, Trägern und weiteren Beteiligten zu hygienischen und infektionspräventiven Fragestellungen
  • Erstellung fachlicher Stellungnahmen und Beurteilungen, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung
  • Planung und Durchführung von Informations- und Schulungsangeboten zu Hygiene, Infektionsschutz und Prävention für Fachpersonal und Einrichtungen
Verwaltung und Dokumentation
  • Dokumentation und Bewertung von Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen
  • Erstellung fachlicher Stellungnahmen, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung

Änderungen bzw. Ergänzungen des Aufgaben zuschnitts können sich im künftigen Arbeitsprozess ergeben und bleiben vorbehalten.

Darauf können Sie sich freuen:
  • eine systematische Einarbeitung und Betreuung in der Anfangsphase
  • eine interessante, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeitin einer modernen Kommunalverwaltung und einem kunden- und qualitätsorientierten Arbeitsumfeld
  • eigenverantwortliches Arbeiten innerhalb eines professionellen Teams
  • vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Qualifizierungund Weiterentwicklung
  • eine krisensichere Beschäftigung im öffentlichen Dienst mit einer anforderungs- und leistungsgerechten Vergütung nach TVöD
  • die Gewährung einer Jahressonderzahlungsowie eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Darüber hinaus wird eine einmalige Sonderzahlung nach Maßgabe des § 18a TVöD in Verbindung mit der bestehenden Dienstvereinbarung gewährt
  • 30 Tage Jahresurlaub (in einer 5-Tage-Woche), ab 2027 erhöht auf 31 Tage
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (Gütesiegel „Familienfreundliches Unternehmen“)
  • attraktive Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • eine zentrale Lage mit guten Parkmöglichkeiten und Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz
  • ein Job Ticket und eine Bezuschussung des Deutschlandtickets zur Unterstützung Ihrer Mobilität
  • eine hauseigene Kantineim Haupthaus mit frischen, abwechslungsreichen Frühstücks- und Mittagsangeboten
Diese Qualifikation (Mindestanforderung) bzw.…
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