Vorstandsvorsitzenden/eine Vorstandsvorsitzende; w/m/d des Landesbetriebes Straßenwesen
Verfasst am 2026-06-27
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Management
Operations Manager -
Regierung
Operations Manager
Location: Mehr
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg verbindet Menschen und Regionen im Land Brandenburg. Für dieses Ziel plant, baut und betreibt er mehr als 8.300 km Straßennetz und 2.000 km Radwege mit rund 1.700 Beschäftigten. Der Landesbetrieb Straßenwesen ist im gesamten Bundesland vertreten und damit in den Landkreisen und Kommunen präsent.
Wir suchen vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsmäßigen Voraussetzungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Vorstandsvorsitzenden /eine Vorstandsvorsitzende (w/m/d) des Landesbetriebes Straßenwesen.Sie führen identitätsstiftend und präsentieren den Landesbetrieb Straßenwesen als nachgeordnete Einrichtung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung souverän und mit strategischem Weitblick. Sie tragen an der Spitze des Landesbetriebes Straßenwesen die Verantwortung für die strategische Ausrichtung und stehen für eine innovative, zukunftsfähige Straßenbauverwaltung im Flächenland Brandenburg. Sie treffen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und schärfen diese im partnerschaftlichen Dialog mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.
ZuIhrem Verantwortungsbereich gehören insbesondere die:
- gesamtverantwortliche Leitung und Steuerung des Landesbetriebes Straßenwesen
- Umsetzung der Verkehrspolitik des Landes
- strategische Ausrichtung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Landesbetriebes Straßenwesen
- Übernahme der Führungsaufgaben für alle Mitarbeitenden
- Wahrnehmung der Personalverantwortung
- Vertretung und Repräsentation des Landesbetriebes Straßenwesen in Gremien, gegenüber Landkreisen und Kommunen und in parlamentarischen Zusammenhängen
- Abschluss eines an den v. g. Aufgaben orientierten wissenschaftlichen Hochschulstudiums (Master/universitäres Diplom oder ein gleichwertiger Abschluss) bzw. Laufbahnbefähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder für den höheren technischen Verwaltungsdienst, vorzugsweise Fachrichtung Straßenwesen
- nachgewiesene Führungs- sowie Berufserfahrung in einer Leitungsfunktion sind unerlässlich (im öffentlichen Dienst mindestens in der Besoldungsgruppe A 16/E 15 Ü bzw. außerhalb des öffentlichen Dienstes vergleichbar), idealerweise in der Straßenbauverwaltung
- Sie entwickeln und bewahren eine ausgeprägte, zukunftsorientierte Unternehmens- und Dienstleistungskultur und initiieren Innovationsprozesse.
- Sie bringen profunde Kenntnisse von Change-Management-Prozessen in größeren Betriebs- und/oder Verwaltungsorganisationen mit.
- Sie verfolgen Ziele konsequent und lösungsorientiert und verfügen über ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft und Engagement.
- Sie sind eine an der Machbarkeit orientierte Persönlichkeit, dabei kooperativ, entscheidungs- und durchsetzungsfähig sowie identitätsstiftend.
- Sie strahlen Authentizität, Vorbildcharakter und Überzeugungskraft aus und führen Ihre Mitarbeitenden motivierend und zielorientiert.
- Sie besitzen kommunikative Kompetenz, insbesondere im Hinblick auf eine zielgruppengerechte Kommunikation in einem auch technisch geprägten Umfeld und integrative Fähigkeit.
- Sie nehmen Menschen mit und befürworten die Arbeit im Team und die interdisziplinäre Zusammenarbeit.
- Sie bringen unternehmerisches Denken und Kenntnisse von volks- und betriebswirtschaftlichen sowie verkehrs- und umweltpolitischen Zusammenhängen mit.
Angebot:
- eine attraktive Führungsposition an der Schnittstelle zwischen regionalen Belangen, Politik und Verwaltung
- anspruchsvolle Verkehrsprojekte von landesweiter Bedeutung
- eine Tätigkeit im Berliner Umland am Betriebssitz in Hoppegarten mit Dienststätten in Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus mit der Möglichkeit, die Vorzüge in der Metropolregion der Großstadt Berlin und des Landes Brandenburg zu vereinen
Das Aufgaben gebiet der Vorstandsvorsitzenden / des Vorstandsvorsitzenden des Landesbetriebes Straßenwesen sieht derzeit eine Besoldung nach B 4 BbgBesO A und B bzw. ein außertarifliches Entgelt nach AT 4 der AT-Entgelttabelle Land Brandenburg für Tarifbeschäftigte vor.
Beamtinnen/Beamte, die nicht bereits nach Besoldungsgruppe B 4 Brandenburgische Besoldungsordnung B besoldet werden, wird das Amt gemäß § 4 Abs. 2 Buchst. b…
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