Leiterin oder Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz; m/w/d
Verfasst am 2026-09-26
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Management
Notfallvorsorge / Katastrophenhilfe -
Regierung
Notfallvorsorge / Katastrophenhilfe
Location: Schwedt (Oder)
Stellenausschreibung
In der Verwaltung der Stadt Schwedt/Oder ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Leiterin oder Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz (m/w/d) sowie Wehrführerin oder Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schwedt/Oder zu besetzen.
Die Einstellung ist als Tarifbeschäftigung vorgesehen oder in Fortführung eines bestehenden Beamtenverhältnisses möglich.
Die Große kreisangehörige Stadt Schwedt/Oder ist das wirtschaftliche Zentrum der Uckermark und gehört zu den großen Industrie- und Innovationsstandorten in Deutschland. Die unmittelbare Nähe zum Nationalpark „Unteres Odertal“ und das breite kulturelle Angebot sowie die vorhandene schulische und medizinische Infrastruktur, kurze Wege und das viele innerstädtische Grün machen Schwedt/Oder zu einem interessanten Ort zum Leben.
Die Stadt Schwedt/Oder ist Trägerin einer Freiwilligen Feuerwehr mit hauptberuflichen Kräften und unterhält eine ständig besetzte Feuerwache in Staffelstärke.
Sie ist auch Brandschutzdienststelle.
Die Freiwillige Feuerwehr gliedert sich in 16 ehrenamtliche Ortsfeuerwehren mit etwa 400 aktiven Kameradinnen und Kameraden.
Die hauptamtlichen Kräfte und die freiwilligen Kräfte der Ortsfeuerwehr Schwedt/Oder sind gemeinsam in einer modernen Feuerwache stationiert.
Die anderen Ortsfeuerwehren verteilen sich dezentral über die insgesamt 21 Ortsteile der Stadt Schwedt/Oder.
Im Rahmen der Mitverwaltung werden auch Verwaltungsaufgaben für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Pinnow wahrgenommen.
Wir bieten Ihnen:- eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst
- bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- vermögenswirksame Leistungen
- die im öffentlichen Dienst übliche Altersversorge und tarifliche Jahressonderzahlung
- ab dem 1.1.2027 31 Tage Urlaub plus bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12.
- leistungsorientierte Vergütung und Teilhabe am alternativen Entgeltanreiz-System
- Entgelt nach der Entgeltgruppe 13 TVöD
Entsprechend § 31 TVöD (Führung auf Probe) wird das Arbeitsverhältnis zunächst befristet für 2 Jahre vereinbart. Das Arbeitsverhältnis wird nur dann nicht fortgeführt, wenn die Eignung nicht gegeben ist. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist auch eine Ernennung zum Beamten möglich.
Bei Übernahme eines bestehenden Beamtenverhältnisses erfolgt die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A13 gehobener Dienst.
IhrAufgaben bereich:
- Leitung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, insbesondere
- Treffen von Grundsatzentscheidungen für die Feuerwehr, Sachbearbeitung von Vorgängen mit grundsätzlicher Bedeutung
- Zusammenarbeit mit den Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr
- Vorgesetzte oder Vorgesetzter für die hauptamtlichen Kräfte
- Vertretung der Belange der Feuerwehr gegenüber den Aufsichtsbehörden, den Gremien der Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeiräten
- Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung in fachlichen, personellen und finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten
- verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
- verantwortlich für die Aufgaben erfüllung im vorbeugenden Brandschutz und im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
- Umsetzung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes
- Die Bestellung zur Wehrführerin bzw. zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr und/oder Leiterin oder Leiter einer ständig mit hauptamtlichen Kräften besetzten Wache der Freiwilligen Feuerwehr Schwedt/Oder erfolgt auf Grundlage der zu dem Zeitpunkt geltenden Fassung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) und nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Schwedt/Oder sowie im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister.
- eine Qualifikation für den gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen…
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