Stellen als Notarassessorin/Notarassessor; w/m/d) im notariellen Anwärterdienst
Verfasst am 2026-09-22
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Recht
Zivilrecht, Rechtsbeistand, Anwalt -
Regierung
Location: Heimsheim
Es sind, möglichst zum 1. März 2027
, sieben Stellen einer Notarassessorin oder eines Notarassessors im notariellen Anwärterdienst des Landes Baden-Württemberg zu besetzen.
Gesucht werden Volljuristinnen und Volljuristen oder Bewerberinnen und Bewerber mit Befähigung für die Laufbahn des Bezirksnotars, die sich für die Tätigkeit einer Notarin oder eines Notars zur hauptberuflichen Amtsausübung in Baden-Württemberg interessieren und die für den notariellen Anwärterdienst und für die spätere Bewerbung um eine Notarstelle nötige Flexibilität mitbringen.
Bewerbungsvoraussetzungen sind überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, nachgewiesen durch den Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung mit im Regelfall mindestens neun Punkten oder einem vergleichbaren Abschluss der Notarprüfung. Bereits vorhandene Erfahrungen im notariellen Tätigkeitsbereich begrüßen wir ebenso wie sonstige Zusatzqualifikationen. Die Auswahl erfolgt nach der persönlichen und fachlichen Eignung unter besonderer Berücksichtigung der Leistungen in der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung ( Extern: § 7 Abs.
2 Satz 1 BNotO (Öffnet in neuem Fenster) ).
Eine Bewerbung ist – sofern die Zweite juristische Staatsprüfung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht bestanden wurde (d.h. nicht im Fall eines Verbesserungsversuchs) – bereits nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Klausuren der Zweiten juristischen Staatsprüfung möglich. Es genügt in diesem Fall, wenn die Zweite juristische Staatsprüfung bis einschließlich 6. November 2026 abgeschlossen wird.
Von unseren Notarassessorinnen und Notarassessoren erwarten wir neben einem ausgeprägten Interesse am Notarberuf Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Aufgeschlossenheit, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Flexibilität sowie das erforderliche Verständnis für soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Nach ihrer Ernennung zur Notarassessorin bzw. zum Notarassessor werden die Bewerberinnen und Bewerber durch Ableistung eines mindestens dreijährigen Anwärterdienstes auf das Amt des Notars vorbereitet (vgl. Extern: § 5a Satz 1 BNotO (Öffnet in neuem Fenster) ). Während des Anwärterdienstes werden die Notarassessorinnen und Notarassessoren Notarinnen und Notaren zugewiesen und gewinnen praktische Erfahrungen durch dortige Mitarbeit sowie durch die Übernahme von Notarvertretungen, Notariatsverwaltungen und Notariatsabwicklungen.
Notarassessorinnen und Notarassessoren sind verpflichtet, an Unterrichts- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die im Rahmen des Anwärterdienstes durch die Notarkammer organisiert oder vermittelt werden. Zudem sind sie verpflichtet, die theoretischen Ausbildungsinhalte zusätzlich im Rahmen selbstständigen Studiums und eigener Fortbildung zu vertiefen.
Für die Dauer des Anwärterdienstes stehen Notarassessorinnen und Notar-assessoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land und zur Notarkammer. Die Notarassessorin bzw. der Notarassessor hat dieselben allgemeinen Amtspflichten wie eine Notarin bzw. ein Notar. Nach Absolvierung des Anwärterdienstes können sich Notarassessorinnen und Notarassessoren auf freiwerdende oder neugeschaffene Notarstellen in Baden-Württemberg bewerben.
Notarassessorinnen und Notarassessoren haben die Möglichkeit, die Tätigkeit im Anwärterdienst zur Betreuung minderjähriger Kinder in Teilzeit auszuüben. Notarassessorinnen und Notarassessoren ist zudem Elternzeit nach Maßgabe der für Richter auf Probe in Baden-Württemberg jeweils geltenden Maßstäbe zu gewähren. Die näheren Einzelheiten der Ausbildung können Sie der Verordnung des Justizministeriums zur Regelung von Angelegenheiten auf dem Gebiet des Notarwesens (Notarverordnung Baden-Württemberg - Extern:
NotarVO (Öffnet in neuem…
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