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SB Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten; m​/w​/d

in 98529, Suhl, Thüringen, Deutschland
Unternehmen: Stadt Suhl
Vollzeit position
Verfasst am 2026-10-18
Berufliche Spezialisierung:
  • Recht
    Notfallvorsorge / Katastrophenhilfe
  • Regierung
    Notfallvorsorge / Katastrophenhilfe
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 51500 - 71000 EUR pro Jahr EUR 51500.00 71000.00 YEAR
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: SB Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten (m/w/d)
Location: Suhl

SB Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten (m/w/d)

Im Jugend- und Schulverwaltungsamt der Stadtverwaltung Suhl ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle neu zu besetzen.

Aufgaben gebiet
  • Führen von Beistandschaften entsprechend des gesetzlichen Wirkungskreises (§§ 55-58 SGB VIII)
  • Übernahme der gesetzlichen Vertretung des Minderjährigen im Rahmen einer Beistandschaft in Vaterschaftsfeststellungsverfahren
  • Zusammenstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen (Beweis- und Verfahrenskostenhilfeunterlagen)
  • Selbstständige Erstellung der Antragsschriften (Antragssteller) bzw. der Antragserwiderung (als Antragsgegner)
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Minderjähriger als Beistand gem. §§ 1712 ff. BGB
  • Rechtliche Vertretung der Minderjährigen bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruchs und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
  • Inverzugsetzung des Unterhaltspflichtigen
  • Gespräche mit Unterhaltspflichtigen zur Konfliktlösung, Korrespondenz mit Rechtsanwälten, Zusammenarbeit mit Meldebehörden, Krankenkassen, Versicherungen, Finanzämtern etc.
  • Teilnahme an gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen zwischen Eltern, mit der Zielsetzung der Einigung bzw. des Vergleichs
  • Bearbeitung des Vorgangs bis zur Erstellung eines Schuldtitels durch Erstellung eines gerichtlichen Antrags
  • Gesetzliche Vertretung des minderjährigen im Gerichtsprozess beim Amtsgericht oder Oberlandesgericht
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge gem. § 18 Abs. 1, 2 und 4 SGB VIII in Unterhalts- und Vaterschaftsangelegenheiten sowie bei der Abgabe von Sorgeerklärungen
  • Beratung der Mütter (nicht-)ehelicher Kinder vor der Geburt über Rechte und Pflichten, ggf. Einleitung einer Pflegschaft für die Leibesfrucht
  • Information über UVG-Leistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld und steuerliche Folgen
  • Unterstützung bei der Ermittlung und Geltendmachung der Unterhaltsansprüche Minderjähriger und junger Erwachsener bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Hilfe bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen durch Auswertung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheiden, Bilanzen und anderen Einkommensnachweisen
  • Erstellung einer Unterhaltsberechnung im Einzelfall auf der Grundlage der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte sowie der allgemeinen Rechtsprechung
  • Anzuwendende Rechts- und Verwaltungsvorschriften: SGB VIII, BGB, ZPO, SGB I, UhVorschG, FGG, FamFG, StGB, InsO, Beurkundungsgesetz, aktuelle Rechtsprechung OLG und BGH, internationales Unterhaltsrecht
Voraussetzungen
  • Verwaltungsfachwirt/in (FL II) oder Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA)
  • Erfahrung und sicherer Umgang mit Gesetzen und Verwaltungsvorschriften
  • Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Durchsetzungsvermögen und Sozialkompetenz
  • Kenntnisse in der EDV-Anwendung
  • Führerschein Klasse B
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. Niveau C1 nach GeR/CEFR)
Arbeitszeit

Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.

Vertrag und Vergütung

Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 9c TVöD bewertet. (Jahresbrutto inkl. Jahressonderzahlung ca. 51.500,00 EUR bis 71.000,00 EUR)

Schwerbehinderte Bewerber

Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand einer E-Mail unverschlüsselt übertragen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages.

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