Sachbearbeiter/-in; m/w/d für Zuwendungen
Verfasst am 2026-02-20
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Regierung
Staatliche Verwaltung, Regierungsangelegenheiten, Regierungsbehörde
Location: Norden
In der Direktion des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz(NLWKN) ist im Geschäftsbereich „Zuwendungen“ im Aufgaben bereich„Bewilligungsstelle
zumnächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz
einer Bearbeiterin / eines Bearbeitersfür Zuwendungen (m/w/d)
(Dipl.
Verwaltungswirt/-in (FH), B.A. „Öffentliche Verwaltung“ oderähnlichem Studium mit vertieften (verwaltungs) rechtlichen Inhalten, oder Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener
Verwaltungsprüfung II oder vergleichbar)
zunächstbefristet bis zum 31.12.2027 zu besetzen.
DieTätigkeit kann an den Standorten Oldenburg, , Brake, Meppen, Lüneburg, Verden,Hannover, Hildesheim, Norden, Aurich,Stade, , Braunschweig oder Göttingen wahrgenommen werden. Die Wahnehmung der Aufgaben an weiteren Betriebstellenstandorten des NLWKN kann im Einzelfallgeprüft werden.
Die Stellen sind bewertet nach Entgeltgruppe 10 TV-L.
AllgemeineAufgaben beschreibung
Der Aufgaben bereich „Bewilligungsstelle“ ist im Rahmen der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums(ELER) für die für die verwaltungsmäßige Abwicklung von EU-Zuwendungen und im Bereich der nationalen Zuwendungen für dieverwaltungsmäßige Abwicklung von Bundes- und Landeszuwendungen zuständig. Diezu besetzenden Stellen umfassen die Bewilligung und Abrechnung . für die Bereiche Wasserwirtschaft und Naturschutz..
Wir bieten :- Teilzeitbeschäftigung mit einerwöchentlichen Arbeitszeit von 19,25 Stunden
- Eine sinnstiftende Tätigkeit
- Flexible Arbeitszeiten(Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
- Mobiles Arbeiten bzw. dieMöglichkeit der Telearbeit im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
- Eine sehr interessante,abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Position mit guter technischerAusstattung
- eine Tätigkeit in einem jungen, hochmotivierten Team
- Eine zusätzliche Altersvorsorgeüber die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d)
- Eine jährliche Sonderzahlung gem.
TV-L - Zielgerichtete Fortbildungen
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr
- Eingangsregistrierung
- Kontrolle der Vollständigkeit und Richtigkeit der Antragsunterlagen und Prüfung sämtlicher Fördervoraussetzungen
- Einholen und Koordinieren von fachtechnischen Stellungnahmen
- Erstellung der Bewilligungs-/Änderungsbescheide und ggf. Zustimmungen zum vorzeitigen Beginn
- Prüfung der Auszahlungsanträge incl. der Vergabeunterlagen
- Prüfung von Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen inkl. Vergabeunterlagen
- Inaugenscheinnahme der geförderten Maßnahme
- Rückforderungsverfahren und Zinserhebung
- Mitarbeit bei aufgabenbereichsinternen und aufgabenbereichsübergreifenden Arbeitsgruppen
- Geschäftsbereichsübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Begleitung von Fördervorhaben
abgeschlossenes FH-Studium Verwaltung,B.A. „Öffentliche Verwaltung“ oder ähnlichem Studium mit vertieften(verwaltungs) rechtlichen Inhalten, Abschluss der Verwaltungsprüfung IIoder vergleichbar
Außerdemkönnen Studienabsolventinnen und Studienabsolventen bewerben, die nochkeine Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt erworben haben,diese jedoch im Rahmen einer 6-monatigen Einführungszeit(öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis) erhalten möchten. Esbesteht die Möglichkeit, eine noch fehlende Befähigung für die Laufbahngruppe2, 1. Einstiegsamt zu erwerben; eine spätere Übernahme in einunbefristetes Arbeitsverhältnis oder in ein Beamtenverhältnis kann derzeitnicht zugesichert werdenerwartet werden gute Verwaltungskenntnisse,Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfreude für die eigenverantwortliche und selbstständige Bearbeitung o.g.der
-Zuwendungsverfahren,hohe Belastbarkeit sowie Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft, strukturierte Arbeitsweise,Erfahrungen im Bereich Zuwendungen sind von Vorteil
- gute Kenntnisse im Umgang mit Microsoft-Office-Anwendungen
- PKW Führerschein Klasse B (alt:
Klasse
3) - die Bereitschaft zur Nutzung der Dienstkraftfahrzeuge sowie die Bereitschaft den eigenen Privat-Pkw im Bedarfsfall gegen Kostenerstattung nach der Niedersächsischen
Reisekostenverordnung einzusetzen, wird vorausgesetzt
Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich…
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