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Kämmerin​/Kämmerer; m​/w​/d und Fachbereichsleitung Finanzen

in 47918, Tönisvorst, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Unternehmen: Stadt Tönisvorst
Vollzeit position
Verfasst am 2026-06-30
Berufliche Spezialisierung:
  • Regierung
    Operations Manager
  • Management
    Finanzmanager, Operations Manager, Projekt Manager
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 55000 - 70000 EUR pro Jahr EUR 55000.00 70000.00 YEAR
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Kämmerin/Kämmerer (m/w/d) und Fachbereichsleitung Finanzen
Location: Tönisvorst

Kämmerin/Kämmerer (m/w/d) und Fachbereichsleitung Finanzen

Standort:
Verwaltungsgebäude St. Töni, Hospitalstraße 15, 47918 Tönisvorst

Eingruppierung:
Entgeltgruppe 15 TVöD; A15 LBesG

Befristung: unbefristet

Arbeitszeit:
Vollzeit

Die Stadt Tönisvorst sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine Kämmerin/Kämmerer (m/w/d). Die Funktion umfasst insbesondere die Fachbereichsleitung Finanzen. Nach entsprechender Einarbeitung soll die Wahrnehmung der Funktion als Erste
* r Allgemeine
* r Vertreter
* in des Bürgermeisters übertragen werden. Es ist vorgesehen, die organisatorische und strukturelle Weiterentwicklung der Funktion zu prüfen. In diesem Zusammenhang besteht perspektivisch die Möglichkeit der Berufung als Beigeordnete
* r in ein Wahlbeamtenverhältnis mit einer Besoldung entsprechend der Eingruppierungsverordnung NRW.

Ihre Kernaufgaben sind:
  • Verantwortung für die Haushalts- und Finanzplanung sowie die Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsorientierten Finanzstrategie.
  • Leitung und Steuerung des Fachbereichs mit den Bereichen Kämmerei, Stadtkasse, Steuerwesen und dem optimierten Regiebetrieb Bauhof.
  • Kaufmännische Leitung des Abwasserbetriebs.
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, kommunalen Gremien und anderen relevanten Zielgruppen.
  • Bürgernahe, wirtschaftliche und zukunftsorientierte Ausrichtung des Fachbereichs.
  • Zielorientierte und wertschätzende Führung von Beschäftigten.
Wir bieten Ihnen
  • Bezahlung nach dem TVöD bis zu EG 15 mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge etc.), vorbehaltlich der persönlichen Qualifikation bzw. bei beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung nach A15 LBesG.
  • Eine vielseitige und strategisch bedeutsame Tätigkeit an der Schnittstelle von Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit.
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse.
  • Zusammenarbeit in einem engagierten und kollegialen Führungsteam.
  • Ein verantwortungsvolles Aufgaben feld mit hohem Gestaltungsspielraum.
Das bringen Sie mit
  • Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes mit erfolgreich bestandener modularer Qualifizierung.
  • Alternativ als Tarifbeschäftigte
    * r ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium oder eine vergleichbare Qualifikation oder ein erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II.
  • Mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung im Bereich der kommunalen Verwaltung, idealerweise im Bereich Finanzen.
  • Fundierte Kenntnisse im kommunalen Finanzmanagement (NKF) werden vorausgesetzt.
  • Erfahrung im Umgang mit kommunalpolitischen Gremien sowie ein sicheres Gespür für politische Entscheidungsprozesse.
  • Strategisches und wirtschaftliches Denken sowie ein ausgeprägtes Verständnis für kommunalpolitische Zusammenhänge.
  • Ausgeprägte Kommunikations-, Entscheidungs- und Führungskompetenz.
  • Sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick sowie hohe Belastbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren

Die Stadt Tönisvorst setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Die Stadt Tönisvorst hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Frauen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes bevorzugt berücksichtigt.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX. Angefallene Kosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden von der Stadt Tönisvorst nicht erstattet.

Annahmeschluss für Bewerbungen ist der 12.07.2026.

Telefon  (Herr Schagen), Telefon  (Herr Feiter).

#J-18808-Ljbffr
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