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Mitarbeiterinnen​/Mitarbeiter; m​/w​/d für den Allgemeinen Vollzugsdienst zur späteren Übernahm

in 59457, Werl, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Unternehmen: Land Nordrhein-Westfalen
Vollzeit position
Verfasst am 2026-07-13
Berufliche Spezialisierung:
  • Regierung
    Zweisprachig, Staatliche Verwaltung, Volksgesundheit
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 40000 - 50000 EUR pro Jahr EUR 40000.00 50000.00 YEAR
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter (m/w/d) für den Allgemeinen Vollzugsdienst zur späteren Übernahm[...]
Location: Werl

Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter (m/w/d) für den Allgemeinen Vollzugsdienst zur späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis in der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes

Die Einstellung erfolgt unbefristet mit der Absicht der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Insofern muss die Bereitschaft bestehen, den zweijährigen Vorbereitungsdienst in der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen zu absolvieren.

Diese Herausforderungen erwarten Sie

Als Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst sorgen Sie dafür, dass Gefangene feste Regeln des Miteinanders einhalten und resozialisiert werden, d. h. nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen.

Sie strukturieren ihren Tag, unterstützen beim Sport, betreuen bei der Krankenpflege, wirken bei der Beurteilung mit und motivieren die Gefangenen, ihre individuellen Vollzugsziele zu erreichen.

Sie reden, hören zu und helfen bei persönlichen Belangen.

In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten sorgen Sie dafür, dass die Gefangenen im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben.

Sie arbeiten regelmäßig im Schichtdienst (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst) und auch an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen. Dafür haben Sie auch mal unter der Woche frei und können sich auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen.

Was müssen Sie mitbringen?

Der Allgemeine Vollzugsdienst gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Wie erfolgt der Berufseinstieg? Welche Perspektiven haben Sie?

Sie werden zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis eingestellt. Das Einstiegsgehalt wird anfangs entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt; nach einer Probezeit entsprechend der Entgeltgruppe 6.

Innerhalb von drei Jahren erfolgen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Ausbildung. Mit Beginn der Ausbildung, nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, erhalten Sie Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A NRW. Diese richten sich nach der Besoldungsgruppe des späteren Eingangsamtes (hier: A7). I. d. R. erhalten die Anwärter/innen neben den Anwärterbezügen einen Anwärtersonderzuschlag, welcher zuletzt 70% des Anwärtergrundbetrages betragen hat und für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt wird.

Nach bestandener Laufbahnprüfung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis sehr wahrscheinlich. Sie erhalten dann eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7. Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.

Die Ausbildung im Detail

Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres, dauert zwei Jahre und erfolgt in wechselnden Blöcken. An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder Hamm erhalten Sie Ihre theoretische Ausbildung (insgesamt neun Monate.) Sie erlernen u. a. die vollzugsrechtlichen Vorschriften und Regelungen, erhalten aber auch Einblicke in Kriminologie, Pädagogik oder Kommunikation und…

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