Leitung der Justizvollzugsanstalt; m/w/d
Verfasst am 2026-07-19
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Regierung
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Management
Projekt Manager, Gesundheitsmanagement
Location: Schleswig
Leitung der Justizvollzugsanstalt (m/w/d)
Arbeitgeber:
Ministerium für Justiz, Europa Verbraucherschutz und Gleichstellung
Arbeitsort:
Schleswig (Dienstort bis voraussichtlich 2028 die Jugendanstalt Schleswig)
Anstellungsart:
Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend)
Befristung: unbefristet
Berufsbezeichnung:
Beamter/Beamtin
- Justizverwaltung (höherer Dienst);
Beamter/Beamtin
- Allgemeine Innere Verwaltung (höherer nichttechnischer Dienst)
In der Justizvollzugsanstalt Flensburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Leitung der Justizvollzugsanstalt (m/w/d) auf Dauer in Vollzeit und Teilzeit zu besetzen.
Die Justizvollzugsanstalt Flensburg verfügt über 60 Haftplätze und ist für den Vollzug der Untersuchungshaft sowie Strafhaft für erwachsene männliche Gefangene im Erst- und Regelvollzug zuständig. Rund 60 Mitarbeitende sind in den Vollzugs- und Verwaltungsbereichen tätig und arbeiten gemeinsam daran, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen sowie durch den Vollzug der Untersuchungshaft einen reibungslosen Verfahrensablauf im Strafverfahren zu sichern.
Die Anstaltsleitung ist verantwortlich für die recht- und zweckmäßige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Einrichtung und für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb.
Die Justizvollzugsanstalt Flensburg wird seit 2024 umfassend saniert und umgebaut. Aus diesem Grund ist der Dienstort bis voraussichtlich 2028 die Jugendanstalt Schleswig.
Ihre Aufgaben- Verantwortung für die recht- und zweckmäßige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Anstalt
- Personalverantwortung und Personalführung für ca. 60 Mitarbeitende
- Organisation und Koordinierung der Betriebsabläufe
- Erlass von Richtlinien für die Vollzugsgestaltung
- Verantwortung für Sicherheit und Ordnung in der Anstalt (Regelung von Sicherheitsangelegenheiten, Kontrolle der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, Brandschutz)
- Bauliche und inhaltliche Weiterentwicklung der Vollzugseinrichtung
- Bearbeitung von Angelegenheiten mit grundsätzlicher und besonderer Bedeutung
- Vollzugsleitungsaufgaben
- Aufgaben der Verwaltungsdienstleitung sowie der Arbeits-, Bau- und Wirtschaftsverwaltung
- Beauftragte/r für den Haushalt
- Vertretung der Vollzugseinrichtung nach außen
- Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz oder Fachrichtung Allgemeine Dienste oder vergleichbare (Fach-)Hochschulabschlüsse
- Eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Mitarbeiterführung
- Vertiefte Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten (insbesondere Vollzugsrecht, Personalrecht, Haushaltsrecht)
- Kenntnisse der zentralen Themen des Justizvollzugs, zum Beispiel durch berufliche Erfahrung als Vollzugsabteilungs- und/oder Verwaltungsdienstleitung in einer Justizvollzugsanstalt
- Freude am Arbeiten im Team und Förderung von Zusammenarbeit
- Die Fähigkeit zur zielgerichteten und adressatengerechten Kommunikation
- Die Fähigkeit, Entscheidungen verbindlich zu treffen und Verantwortung zu übernehmen
- Innovationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Soziale und interkulturelle Kompetenz
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage, zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe gemäß § 5 Landesbeamtengesetz, erreicht werden. Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV‑L möglich. Die Übertragung der Führungsaufgabe erfolgt zunächst auf Probe gemäß § 31 TV‑L für die Dauer von zwei Jahren.
Beamtinnen und Beamte, die bei einer Justizvollzugseinrichtung tätig sind, erhalten eine Vollzugszulage. Beschäftigte erhalten unter gleichen Voraussetzungen und in gleicher Höhe eine monatliche Zulage, wie sie entsprechende Beamte des Arbeitgebers als Amts‑ oder Stellenzulage zum Ausgleich der besonderen Anforderungen im jeweiligen Bereich erhalten.
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