Sachbearbeiter/in (m/w/d) Verwaltung Bauaufsicht
Verfasst am 2026-08-04
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Regierung
Staatliche Verwaltung, Regierungsbehörde, Notfallvorsorge / Katastrophenhilfe
Stellendetails zu:
Sachbearbeiter/in (m/w/d) Verwaltung Bauaufsicht Sachbearbeiter/in (m/w/d) Verwaltung Bauaufsicht Sachbearbeiter/in (m/w/d) Verwaltung Bauaufsicht Kopfbereich
Angebotsart:
Arbeit
Sachbearbeiter/in (m/w/d) Verwaltung Bauaufsicht
Arbeitgeber:
Landratsamt SLF-RU
- Beginn ab 01.09.2026
Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)
Befristungunbefristet
Berufsbezeichnung- Beamter/Beamtin - Allgemeine Innere Verwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst)
Veröffentlichungsdatum:
Vor 2 Tagen veröffentlicht
Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist ein moderner Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis. Wir arbeiten mit hohem Engagement, konstruktiv und partnerschaftlich mit Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Wirtschaft, Verbänden und anderen Behörden zusammen. Mit mehr als 700 Bediensteten stellt das Landratsamt einen der größten Arbeitgeber der Region dar. Eingebettet in einer herrlichen Landschaft von Museen, Schlössern, Stauseen und dem Thüringer Wald bietet das Landratsamt einen sicheren Arbeitsplatz und beste Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die vielfältigen Berufsfelder unserer Kommunalverwaltung spiegeln sich in unserer Personalzusammensetzung wider und bieten jedem Bediensteten vielschichtige Einsatzmöglichkeiten.
Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie die Zukunft der Region im Landratsamt aktiv mit!
Für unseren Fachbereich 2 im Umwelt- und Bauordnungsamt – Sachgebiet Bauordnung möchten wir einen unbefristeten Dienstposten in Vollzeit (40 Wochenarbeitsstunden) als
Sachbearbeiter/in (m/w/d) Verwaltung Bauaufsichtzum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzen. Der Dienstposten kann nach Vereinbarung auch in Teilzeit besetzt werden.
Ihre Aufgaben:
- bauaufsichtliche Maßnahmen gemäß §§ 61, 85 – 87 ThürBO i.V.m. §§ ThürVwZVG
- Einleitung von Verfahren bei Verstößen gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften
- Entscheidung über die Notwendigkeit sofortiger Maßnahmen
- Sachverhaltsermittlung inklusive der Ermittlung und Auswahl des Störers
- Anhörung des Störers, Durchführung von Vorortkontrollen und Dokumentation
- Einholung von Sachverständigengutachten
- Erstellung eines Bescheides für eine bauaufsichtliche Maßnahme sowie Auswahl,
Androhung und Festsetzung des Zwangsmittels nach ThürVwZVG - Kontrolle der Umsetzung angeordneter Maßnahmen, Erstellung von Folgebescheiden
- Beteiligung im Verwaltungsstreitverfahren gemäß § 68 VwGO
- Entgegennahme des Widerspruchs, Eingangsbestätigung und formelle Prüfung des
Widerspruchs - Abhilfeprüfung und Entscheidung über den Widerspruch
- Bestätigung des Widerspruchs durch Widerspruchsbehörde – Erlass eines
Änderungsbescheides oder Aufhebung des Bescheides - Bestätigung des Bescheides durch Widerspruchsbehörde – Durchsetzung der Auflagen
und Kontrolle der Auflagen vor Ort, evtl. Eingang einer Klage - ggf. Zuarbeiten von Stellungnahmen, Vertretung der Unteren Bauaufsichtsbehörde und
Unteren Denkmalschutzbehörde vor Gericht - Anzeige von Ordnungswidrigkeiten nach § 94 ThürBO
- Beginn des Verfahrens durch Entgegennahme einer Anzeige oder von Amts wegen
- Sachverhaltsermittlung im Rahmen der bauaufsichtlichen und denkmalrechtlichen
Verfahren und Beschreibung der Ordnungswidrigkeit - Festlegung der Bußgeldhöhe und Weiterleitung an die Bußgeldstelle im Ordnungsamt
- Erteilung von Auskünften nach dem Thüringer Transparenzgesetz
- Haushaltssachbearbeitung
zwingende Einstellungsvoraussetzungen:
- Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder
- einen Abschluss zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) (m/w/d), zum/zur Verwaltungsfachwirt/in (m/w/d) (Fortbildungslehrgang II) bzw. zum/zur Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA) (m/w/d)
oder - einen Abschluss als Bachelor (m/w/d) im Studiengang Rechtswissenschaften (erste juristische
Prüfung), Public Management oder Verwaltungswissenschaften - Führungszeugnis (Vorlage im Falle einer Einstellung erforderlich)
- Führerschein Klasse B
darüber hinaus sind folgende Kenntnisse/Fähigkeiten/Kompetenzen wünschenswert:
- fundierte Gesetzeskenntnisse im ThürVwVfG, im ThürVwKostG, in der VwGO, im ThürVwZVG
sowie in der Thüringer Verwaltungskostenordnung zum ThürVwZVG - Grundkenntnisse im BauGB, in der ThürBO, in der…
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