Verfahrensbeauftragte bzw. Verfahrensbeauftragter (m/w/d) für das Fachverfahren LÄMMkom LISSA
Verfasst am 2026-08-17
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Regierung
Staatliche Verwaltung
Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 1 "Zentrale Dienste" am Standort Neumünster eine Stelle für das Dezernat 13 "IT und Digitalisierung" als
Verfahrensadministration (m/w/d)
für das Fachverfahren LÄMMkom LISSA
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit (mit mindestens 30 Wochenstunden) zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige".
Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgaben wahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: "In Würde. Mit Sicherheit."
Ihre Aufgaben- gesamtverantwortliche fachliche, konzeptionelle und strategische Verantwortung für das Fachverfahren und dessen landesweite/behördenübergreifende Weiterentwicklung
- Entwicklung fachlicher Grundsätze, verbindliche Verfahrensstandards und steuernde Gesamtkoordination gegenüber Hersteller, Fachbereiche und externer Stellen
- federführende Konzeption komplexer fachlicher Anforderungen und Überführung in verbindliche Spezifikationen
- gesamtverantwortliches Anforderungsmanagement einschließlich Priorisierung, Bewertung von Zielkonflikten und Entscheidungsherbeiführung auf Fachebene
- Erarbeitung fachlicher Entscheidungsgrundlagen bei komplexen Verfahrensänderungen mit erheblichen organisatorischen und prozessualen Auswirkungen
- Vertretung des Verfahrens in übergeordneten Gremien auf Bund-/Länderebene und Abstimmung mit anderen Behörden zur Harmonisierung und Standardisierung von Verfahrensabläufen
- Initiierung und Steuerung von Verfahrensoptimierungen mit organisationsübergreifender Wirkung sowie Erstellung konzeptioneller Fachvorgaben und Entscheidungsunterlagen für Leitungsebene
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration), oder
- abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunktsetzung im Bereich Informationstechnologie, Public Administration, oder
- Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II
- Kenntnisse in Verfahrensadministration/Verfahrensbegleitung
- Erfahrung in der Konzeption und Steuerung komplexer IT-Verfahren
- Erfahrungen in Projekt- und Teamarbeit, Anforderungsmanagement, Geschäftsprozessoptimierung und Changemanagement
- fachkundige Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau mindestens C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
- ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)
Zudem wünschenswert:
- Kenntnisse rechtlicher…
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