Leitung der Zentralstelle für Werbung und Einstellung im Jobsharing bei der Hochschule der Polizei
Verfasst am 2026-08-27
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Regierung
Staatliche Verwaltung
Leitung der Zentralstelle für Werbung und Einstellung im Jobsharing bei der Hochschule der Polizei
An der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Hahn-Flughafen in der Leitung der Zentralstelle für Werbung und Einstellung (ZWE) (m/w/d) eine Teilzeitstelle (50% - 60 %) im Jobsharing
Die aktuelle Stelleninhaberin hat ihren wöchentlichen Stundenumfang reduziert. Aufgrund der wahrzunehmenden Aufgaben ist die Stellenbesetzung im Jobsharing mit einem wöchentlichen Arbeitszeitanteil von 50 bis 60 % erforderlich. Interessierte Bewerbende werden gebeten, in ihrer Bewerbung den Prozentanteil der gewünschten Arbeitszeit und deren Verteilung anzugeben.
Die Funktion ist einem Amt der Besoldungsgruppe A 15 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) zugeordnet.
Den Aufgaben bereich prägen insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Strategische Weiterentwicklung der Rekrutierungsprozesse (Werbung und Personalauswahl) für die landesweiten Karrierewege der Polizei Rheinland-Pfalz
- Koordination und Steuerung der Werbe- und Auswahlprozesse für die landesweiten Karrierewege der Polizei Rheinland-Pfalz, u.a. in Form der
- (Fort-) Entwicklung landesweiter Konzepte zur Nachwuchsgewinnung
- (Fort-) Entwicklung der operativen Auswahlprozesse
- Evaluation der Prozesse sowie der damit zusammenhängenden Maßnahmen
- Weiterentwicklung der internen und externen Netzwerke für die Nachwuchsgewinnung
- Verantworten des Werbebudgets
- Leitbildorientierte Führung der nachgeordneten Mitarbeitenden der ZWE
- Koordinierung der Aus- und Fortbildung der Beteiligten am Rekrutierungsprozess
- Vertretung des Verantwortungsbereichs gegenüber den Polizeibehörden sowie externen Behörden und Institutionen.
Mit der Funktion gehen auch Dienstreisen im gesamten Land sowie in andere Bundesländer einher. Eine entsprechende Bereitschaft wird vorausgesetzt.
Stellenangebotsart Im Beruf Arbeitgeber/Dienstherr Land Rheinland-Pfalz Einsatzdienststelle Hochschule der Polizei Arbeitsort Hahn-Flughafen Beginn der Tätigkeit Offene Stellen 1 Arbeitszeit 20-24 Stunden / Woche
BildungsabschlussGesucht wird eine fachlich kompetente Persönlichkeit, die die nachfolgenden Anforderungen und Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt:
- Rheinland-pfälzische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des 4. Einstieg-samtes mit Masterabschluss an der Deutschen Hochschule der Polizei ab der Besoldungsgruppe A 14 LBesG
- mehrjährige Verwendungen in verschiedenen Funktionen des 4. Einstieg-samtes,
- ein hohes Maß an strategischem Denkvermögen,
- die Fähigkeit zu innovativer konzeptioneller Tätigkeit,
- Organisationsfähigkeit und Flexibilität,
- Kooperation und Teamarbeit,
- Verhandlungsgeschick sowie
- die Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung.
Erfahrungen in der Mitarbeiterführung und als Dozentin / Dozent an einer Hochschule oder vergleichbare Erfahrungen in der Lehre sind von Vorteil.
Die Wahrnehmung der Aufgaben im Jobsharing erfordert eine enge Abstimmung mit der aktuellen Stelleninhaberin einschließlich der Gestaltung der Arbeitszeit.
SonstigesMenschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils in Führungsfunktionen an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Im Bereich der rheinland-pfälzischen Polizei wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen unterstützt.
Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit des mobilen Arbeitens, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung „Die Landesregierung - ein familienfreundlicher Arbeitgeber“.
Zur sachgerechten Aufgaben wahrnehmung ist ein Teilzeitanteil von mindestens 50% erforderlich. Mit der Bewerbung sind Umfang sowie die gewünschte Verteilung der täglichen Arbeitszeit anzugeben. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung, ob dem im Rahmen der stellenspezifischen Anforderungen entsprochen werden kann.
Ende der Bewerbungsfrist 03.09.2026
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