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Sachbearbeiter​/in; m​/w​/d) für Verwaltungsrecht, Wahlen und Kindertageseinrichtungen

in Sand, Bavaria, Deutschland
Unternehmen: Gemeindeverwaltung Halsbrücke
Vollzeit position
Verfasst am 2026-08-31
Berufliche Spezialisierung:
  • Regierung
    Staatliche Verwaltung
  • Verwaltung
    Staatliche Verwaltung
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 42000 - 54000 EUR pro Jahr EUR 42000.00 54000.00 YEAR
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Sachbearbeiter/in (m/w/d) für Verwaltungsrecht, Wahlen und Kindertageseinrichtungen
Location: Sand

Die Gemeinde Halsbrücke sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit für den Bereich Verwaltungsrecht, Wahlen und Kindertageseinrichtungen.

Ihre Aufgaben schwerpunkte:

Bereich Verwaltungsrecht:
  • Beratung verwaltungsrechtlicher Angelegenheiten der Fachämter
  • Erarbeitung und Fortschreibung gemeindlicher Satzungen inkl. Beratung der Fachämter
  • Erstellung, Überarbeitung und Prüfung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträgen, Kooperation- und Nutzungsvereinbarungen einschließlich der rechtlichen Bewertung von Vertragsinhalten
  • Wahrnehmung der Aufgaben der zentralen Widerspruchsstelle
Bereich Wahlen:
  • Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunal- und sonstigen Wahlen
  • Wahrnehmung der Aufgaben des Wahlleiters bzw. der Wahlleiterin nach den jeweils geltenden wahlrechtlichen Vorschriften
  • Bearbeitung wahlrechtlicher Angelegenheiten
  • Bearbeitung statistischer Aufgaben und Meldungen
  • Zusammenarbeit mit Wahlvorständen, Wahlbehörden und weiteren beteiligten Stellen
Bereich Kindertageseinrichtungen:
  • Prüfung der eingereichten Betriebskostenabrechnung sowie Ermittlung der jährlichen Sach- und Personalkosten gem. § 14 Abs. 2 SächsKitaG
  • Ansprechpartner für die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Bedarfsplanung
  • Beantragung des Landeszuschusses
  • Prüfung der Rechnungslegung von Fremdkommunen sowie Rechnungslegung gegenüber Fremdkommunen gem. § 17 Abs. 3 SächsKitaG
  • Prüfung der eingereichten Haushaltsplanung
  • Erstattung nichtgedeckter Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen in privater Trägerschaft
Ihr Profil
  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) oder erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II bzw. eine vergleichbare Qualifikation
  • sehr gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und möglichst im Kommunal- und Wahlrecht Kenntnisse in der kommunalen Verwaltung
  • idealweise Erfahrungen im Bereich Kindertagesbetreuung
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS Office-Anwendungen
  • sorgfältige, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
  • ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Organisationsgeschick
  • Bereitschaft, sich in neue Rechtsgebiete und Aufgaben stellungen einzuarbeiten
Wir bieten
  • eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielseitigen Aufgaben
  • eine unbefristete Teilzeitstelle mit 32 Wochenstunden
  • eine tarifgerechte Vergütung nach TVöD entsprechend der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen
  • eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
  • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
  • ein kollegiales und wertschätzendes Arbeitsumfeld
  • 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche sowie die tariflichen Sonderzahlungen
  • moderne Arbeitsbedingungen im erfahrenen Team

Bei Besetzung der Stelle werden schwerbehinderte Menschen, auch Gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Für Fragen steht Ihnen Frau Zimmer unter der Telefonnummer 03731/3000-15 zur Verfügung.

Hinweise zum Datenschutz

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zweckgebunden für dieses Bewerbungsverfahren gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nicht.

Die Löschung dieser Daten erfolgt grundsätzlich drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen dem entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.

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