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Bootsführer​/-in​/Nautiker​/-in; m​/w​/d; Quereinstieg

in 18437, Stralsund, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Unternehmen: Bundespolizeipräsidium
Vollzeit position
Verfasst am 2026-08-31
Berufliche Spezialisierung:
  • Regierung
    Polizist
  • Sicherheit
    Polizist
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 52000 - 68000 EUR pro Jahr EUR 52000.00 68000.00 YEAR
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Bootsführer/-in / Nautiker/-in (m/w/d) - Quereinstieg
Location: Stralsund

Bootsführer/-in / Nautiker/-in (m/w/d) - Quereinstieg

gehobener Dienst

Arbeitszeit:

Vollzeit / Teilzeit

Dienstbeginn:

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Einstiegsqualifikation:

Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Bundespolizeiinspektion See Warnemünde - Führungsgruppe

Dienstort:

Ummanzer Straße 7
18439 Stralsund

Tätigkeitsprofil

WIR SIND SICHERHEIT – ob an Land, in der Luft oder auf See. Gemeinsam sind wir ein Team mit und ohne Uniform. Werden Sie Teil einer der größten Sicherheitsbehörden Deutschlands und wirken Sie aktiv mit über 55.000 Kolleginnen und Kollegen an der Sicherheitsstruktur mit.

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt verfügt mit der Bundespolizei See über eine maritime Komponente, die aus dem Direktionsbereich Bundespolizei See mit Dienstort in Neustadt in Holstein und in Cuxhaven sowie den drei Bundespolizeiinspektionen See Cuxhaven, Neustadt in Holstein und Warnemünde besteht. Für die Aufgaben auf See stehen 6 Einsatzschiffe, davon 4 modernster Bauart, sowie Kontroll- und Streifenboote an weiteren Standorten zur Verfügung.

Zusätzlich werden zur Überwachung der Seegebiete seeflugtaugliche Hubschrauber der Bundespolizei eingesetzt. Mit dem Maritimen Schulungs- und Trainingszentrum hat die Bundespolizei See in Neustadt in Holstein eine eigene Aus- und Fortbildungseinrichtung, in der sich der derzeit modernste Schiffsführungssimulator Europas befindet, in dem auf insgesamt 4 Brücken die simulationsbasierte Aus- und Fortbildung durchgeführt wird. Für die Aus- und Fortbildung wird zudem ein Schiff als Schulschiff eingesetzt.

Als Bootsführerin / Bootsführer führen Sie ein Kontroll- und Streifenboot unter nautischen sowie seimennischen und polizeilichen bzw. taktischen Gesichtspunkten. Sie nehmen polizeiliche Führungsaufgaben bei Ermittlungstätigkeiten, Koordinierung der Vorgangs- und Sachbearbeitung sowie die beweissichere Dokumentation von Einsatzlagen auf See wahr und sind als Dienst- und Fachaufsicht für die Regelung des inneren Dienstes, der Bordorganisation, sowie Sicherstellung des Meldedienstes und Berichtswesens verantwortlich.
Bevor Sie sämtliche Tätigkeiten vollständig ausführen können, erfolgt eine Abnahme zur Bootsführerin/zum Bootsführer.

Nach erfolgreich bestandenem Eignungsauswahlverfahren werden Sie als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter eingestellt.

In unserer sechsmonatigen polizeifachlichen Unterweisung werden Sie in einer Kombination aus Theorie und Praxis für den Polizeivollzugsdienst fit gemacht. Diese findet in einem unserer Aus- und Fortbildungszentren, die sich an unterschiedlichen Standorten in Deutschland befinden, statt. In verschiedenen Modulen lernen Sie dort die Grundlagen der Polizeiarbeit. Anschließend durchlaufen Sie beim Maritimen Schulungs- und Trainingszentrum Lehrgänge für Ihre zukünftige Tätigkeit.

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen erfolgt eine Einstellung in das Statusamt einer Polizeioberkommissarin/ eines Polizeioberkommissars (Besoldungsgruppe A 10 Bundesbesoldungsordnung).

Anforderungsprofil

Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:

  • Sie verfügen über einen Hochschulabschluss im nautischen Bereich und eine einschlägige hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren in diesem Bereich
    oder
    als Offizier/-in der Marine einen Hochschulabschluss mit dem Leistungsnachweis 2 und eine mindestens zweijährige nautische Verwendung im Borddienst
    oder
    als Offizier/-in der Marine eine fachspezifische Qualifikation für die Verwendung bei der Bundespolizei See und eine mindestens zweijährige nautische Verwendung im Borddienst.

Sie verfügen über Englischkenntnisse des Leistungsniveaus B2.

Sie haben am Tage der Einstellung das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet. Alternativ können wir Sie, sofern Sie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mitbringen, bis zum 42. Lebensjahr berücksichtigen. Diese Altershöchstgrenzen gelten nicht für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, welche zum Zeitpunkt der Einstellung eine Dienstzeit von mindestens 8 Jahren vorweisen können.

Sie besitzen eine deutsche oder EU/EWR-Staatsbürgerschaft.

Sie sind körperlich für die Verwendung als Polizistin/Polizist und für den Dienst an Bord (Seediensttauglichkeit) geeignet. Die…

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