SB Bundeselterngeld/Landeserziehungsgeld; w, m, d
Verfasst am 2026-09-10
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Regierung
Staatliche Verwaltung -
Verwaltung
Staatliche Verwaltung
Location: Lichtentanne
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau
Ein/eine Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Bundeselterngeld/Landeserziehungsgeld (w, m, d)
Kennziffer: 135/2026/DII
Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
Jugendamt
Vollzeit - mit 39 Wochenstunden, Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung:
Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Beschäftigungsbeginn:
1. Januar 2027
Aufgaben gebiet:
- Ihre Hauptaufgabe liegt in der Bearbeitung von Anträgen auf Bundeselterngeld sowie auf Landeserziehungsgeld in Regelfällen sowie bei schwieriger Fallkonstellation (z.
B. Ausländer, Selbstständige, Härtefälle, mehrere Einkommensarten, Fälle mit Anwendung von EU-Recht) einschließlich der Erteilung von Auskünften sowie von allgemeinen Informationen. - Darüber hinaus prüfen Sie nach dem Vier-Augen-Prinzip die Fälle von Kollegen.
- Sie bearbeiten Widersprüche und - je nach Ergebnis - erstellen Sie Abhilfebescheide oder geben die Widersprüche mit eigener Stellungnahme an die Widerspruchsbehörde ab.
- Im Einzelfall wirken Sie auch bei Klageverfahren mit.
- Sie führen regelmäßig die Zahlläufe für die Bundes- und Hauptkasse durch.
- Zwingende Zugangsvoraussetzung ist eine bereits erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst oder Ausbildung zum Kommunalfachangestellten (Angestellten-Lehrgang I)
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
- soziale Kompetenz, Belastbarkeit sowie eine gute Team- und Kommunikationsfähigkeit
- sichere und anwendungsbereite PC-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Programmen
- PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW
- eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 31 Tage Erholungsurlaub sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
In unserer Landkreisverwaltung findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter: TVöD Lesefassung idF 22. ÄndTV vom 06.04.2025 gültig ab 01.01.2026
Annahmeschluss für Bewerbungen: 18. Oktober 2026
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