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Sachbearbeiter​/in Zuwendungen KiföG; m​/w​/d) im FD Jugend Standort Bergen auf Rügen unbefristet in Vollzeit

in 18528, Bergen auf Rügen, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Unternehmen: Der Landrat
Vollzeit, Saisonal/Temporär position
Verfasst am 2026-09-14
Berufliche Spezialisierung:
  • Regierung
    Staatliche Verwaltung
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 36000 - 47000 EUR pro Jahr EUR 36000.00 47000.00 YEAR
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Sachbearbeiter/in Zuwendungen KiföG (m/w/d) im FD Jugend an Standort Bergen auf Rügen unbefristet in Vollzeit
Location: Bergen auf Rügen

Sachbearbeiter/in Zuwendungen KiföG (m/w/d) im FD Jugend an Standort Bergen auf Rügen unbefristet in Vollzeit

In unserer Verwaltung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung als:

Sachbearbeiter/in Zuwendungen KiföG (m/w/d)

im Fachdienst Jugend
am Standort Bergenauf Rügen
unbefristet
in Vollzeit (39 Wochenstunden)

Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 29. September 2026.

Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung(TVöD-VKA).

Eingruppierung in die Entgeltgruppe EG 9a der Entgeltordnung TVöD-VKA sofern die tariflichen Voraussetzungen vorliegen.

o Gewährender Entgelte nach § 28 KiföG M-V (Ermitteln der Anzahl der geförderten Kinderin Förderungsart und
-umfang und Entgelte der kindbezogenen Grundförderung,Erstellen der Zuwendungsbescheide über die finanzielle Beteiligung des Landes,des Kreises und der Gemeinden, Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen im laufenden

Verfahren, Rückfordern der finanziellen Mittel (Entgelte) mittelsRückforderungsbescheid, Bearbeiten von Widersprüchen in Form von Abhilfebescheid, Führen von Abstimmungen mit den Trägern, Vornehmen von Berichtigungen bei Fehlereingaben),

o Gewährender Landesmittel zur gezielten individuellen Förderung von Kindern und dessen

Evaluierung gemäß § 28 Abs. 5 und 6 KiföG M-V (Festlegen der Kalkulationsparameter zur Ausreichung der Landesmittel, Erstellen der Zuwendungsbescheide, Prüfen der Verwendungsnachweise, Rückfordern der Mittel,Bearbeiten von Widersprüchen in Form von Abhilfebescheiden),

o Gewährender Sonderzuwendungen des Landes und des Bundes für den Bereich KITA und Kindertagespflege (Beraten der Träger der Kindertagesstätten und der Tagespflegepersonen, Festlegen der Förderung, Erstellen der Zuwendungsbescheide, Zahlbarmachen der Förderung, Prüfen der Verwendungsnachweise, Rückfordern der Mittel, Bearbeiten der Widersprüche inForm von Abhilfebescheiden),

o Bescheiden und Übernehmen des Entgeltes bei Inanspruchnahme von Plätzen außerhalb desZuständigkeitsbereiches des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe,

o Durchsetzender Wechsel auf Zuständigkeit und der Kostenerstattungen zwischen dem Landkreisund den dann zuständigen Landkreisen bzw. Städten

o Erstellenund Auswerten von Statistiken der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege,

o Bearbeitung von Haushaltsangelegenheiten, dazugehören insbesondere:

o Bearbeiten von Mahnvorschlagslisten und Solllisten sowie

o Vornehmen und Veranlassen von Korrekturen bei Nachberechnungen für den Bereich Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegein Bezug auf Verwahrkonten.

Unsere fachlichen und persönlichen

Voraussetzungen sind:

  • Berufsabschlussund erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang I bzw.abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r,Sozialversicherungsfachangestellte/r oder Fachangestellte/r fürArbeitsmarktleistungen oder
  • abgeschlossene

    Berufsausbildung in Verbindung mit mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.

Dazu erwarten wir folgende Kenntnisseund Fähigkeiten:

  • Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit sowie
  • Fahrerlaubnis Klasse B mit der Bereitschaft zum Führen eines Dienst-PKW.

Ihre Vorteile:

Chancengleichheitund selbstbestimmte Teilhabe von schwerbehinderten und gleichgestellten

Menschen sowie eine respektvolle Zusammenarbeit sind nicht nur gesetzlichvorgeschrieben, sondern innerhalb des Landkreises Vorpommern-Rügen festverankerte Grundsätze.

Stralsund, 11. September 2026

im Auftrag

Robin Kagels
Fachdienstleiter Personal und Organisation

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