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Sachbearbeitung; m/w/d) Dienstunfallfürsorge und Schadensersatzansprüche im Bereich der Beihilfe
in
17033, Neubrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfasst am 2026-09-14
Unternehmen:
Federal Office of Administration
Vollzeit
position Verfasst am 2026-09-14
Berufliche Spezialisierung:
-
Regierung
Staatliche Verwaltung
Stellenbeschreibung
Location: Neubrandenburg
Online-Informationsveranstaltung: am
10.09.2026 um 16:00 Uhr,
Stellenanbieter: Bundesverwaltungsamt
Kennziffer: BVA
-
Bewerbungsfrist: 21.09.2026
Arbeitsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit
Beschäftigungsdauer: Unbefristet
Laufbahn: Gehobener Dienst
Entgeltgruppe: E 9c TVöD / A 9g - A 11 BBesO
Einstiegsgehalt: 3.978,29 bis 4.589,09 € brutto
Ort: Neubrandenburg
Das Bundesverwaltungsamt ( BVA ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Als zentraler Dienstleister des Bundes nimmt das BVA mit rund 6.400 Beschäftigten an 23 Standorten mehr als 150 Aufgaben wahr.
Ihre Aufgaben:- Prüfung der Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit, Begleitung von Gutachterverfahren
- Durchführen medizinischer Recherchen, einholen und auswerten von ärztlichen Berichten und Auskünften von Verunfallten
- Feststellen erwerbsmindernder Folgen und ggf. prüfen und festsetzen von Unfallsausgleich
- Erstellen von Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheiden, Bearbeitung von Widersprüchen sowie Unterstützung von Klageverfahren
- Gewährung von Unfallfürsorge sowie Einleitung der dazugehörigen Maßnahmen ( z.
B. Bearbeitung von Anträgen auf Heilkostenerstattung, Sachschadenersatz o. Kostenzusagen) - Bearbeitung übergeleiteter Schadensersatzansprüche des Bundes, prüfen der Schadensmeldungen, feststellen der Schadenshöhe, Bewertung der Rechtslage, Durchführung des Regressverfahrens
- Mittelbewirtschaftung der jeweiligen Haushaltsstellen, Durchführung von Rückforderungen, Mahn- und Vollstreckungsverfahren, Klageverfahren, haushaltsrechtliche Maßnahmen nach der BHO (Stundung, Niederschlagung u. Vergleiche)
- Sie verfügen vorzugsweise über eine der folgenden Qualifikationen:
- einen akkreditierten rechts-, verwaltungs-, wirtschafts- bzw. gesundheitswissenschaftlichen Hochschulabschluss ( Bachelor ) oder
- einen Abschluss zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt oder
- einen erfolgreich abgeschlossenen Vorbereitungsdienst bzw. ein erfolgreich abgeschlossenes Aufstiegsverfahren für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes und sind Beamtin/ Beamter bis A 11 BBesO
- Sie besitzen die Bereitschaft, sich im Rahmen der Tätigkeit mit Gender - und Diversitätskompetenz zu befassen
- Sie haben bereits nachvollziehbare Kenntnisse bzw. nachweisbare Berufserfahrung im Bereich der Beihilfe
- Sie haben bestenfalls nachweisbare Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung
- Sie arbeiten gründlich und erledigen Ihre Aufgaben termingerecht und eigenverantwortlich
- Sie priorisieren anfallende Aufgaben und erledigen Ihre Arbeit effizient
- Sie bleiben im Kontakt mit Kundinnen und Kunden jederzeit freundlich und lösungsorientiert
- Flexible Arbeitszeitgestaltung inkl. Homeoffice und Gleitzeit von 6 - 21 Uhr vorbehaltlich dienstlicher Belange
- Erstattung von Umzugskosten
- Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmöglichkeiten
- Förderung der Gesundheit mit Arbeitszeitbonus ( z.
B. Sportgruppen) - Deutschland Job Ticket mit Arbeitgeberzuschuss
- Ausgleichszulage nach
- 19b BBesG für Landesbeamtinnen/ Landesbeamte zur Angleichung einer etwaigen Differenz zum früheren Grundgehalt
- Möglichkeit einer späteren Verbeamtung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
- Weitere Benefits unter karriere.bva. /Benefits
- Es können ausschließlich Bewerbungen über das Online
-Bewerbungsportal berücksichtigt werden - Die mündlichen Auswahlgespräche finden voraussichtlich ab der Kalenderwoche 44 statt
- Bei Bewerbungen mit einem ausländischen Studienabschluss ist der Nachweis der Gleichwertigkeit erforderlich. Weitere Informationen unter
- Eine Übernahme im Beamtenverhältnis erfolgt nur nach den laufbahnrechtlichen…
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