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Leiter; m/w/d) der Abteilung Verkehr/Bußgeld
in
72160, Horb am Neckar, Baden-Württemberg, Deutschland
Verfasst am 2026-09-15
Unternehmen:
Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Vollzeit
position Verfasst am 2026-09-15
Berufliche Spezialisierung:
-
Regierung
Staatliche Verwaltung
Stellenbeschreibung
Location: Horb am Neckar
Zurück Ansprechpartner Stellenangebote
Jürgen Mühleisen
Sekretariat Personalverwaltung
Ausbildung
Brigitte Müller
Die Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar sucht für das Ordnungsamt einen Leiter (m/w/d) der Abteilung Verkehr/Bußgeld
Die Stadt Rottenburg am Neckar ist untere Verkehrsbehörde und somit zuständig für die verkehrlichen Belange der Gesamtstadt. Die Stelle umfasst neben der Leitungstätigkeit auch die Bearbeitung von rechtlichen und organisatorischen Aufgaben, deren Umsetzung sowie deren Ahndung und Kontrolle.
Ihre Aufgaben- Leitung der Abteilung Verkehr/Bußgeld mit Führungsverantwortung für 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Bearbeitung von Straßenverkehrsangelegenheiten
- Koordinierung des Einsatzes für den städtischen Vollzugsdienst
- Bearbeitung herausgehobener Fälle des Ordnungswidrigkeitenrechts
- Budgetverwaltung und Budgetkontrolle für die Abteilung
- Übernahme des Notfalltelefons des Ordnungsamtes.
- ein abgeschlossenes Studium zum Bachelor of Arts – „Public Management“ (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation
- möglichst fundierte Kenntnisse in den Bereichen Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und sichere Umgangsformen, auch in konfliktträchtigen Aufgaben bereichen
- serviceorientiertes Handeln und gleichzeitig Durchsetzungsstärke
- möglichst Erfahrung in der Mitarbeiterführung sowie eine engagierte, selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
- einen PKW-Führerschein.
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- eine leistungsgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TVöD mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen wie z.
B. einer betrieblichen Altersvorsorge bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg die Anerkennung Ihrer beruflichen Erfahrungszeiten entsprechend den tariflichen Bestimmungen zu den Stufenlaufzeiten - bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eine Stelle im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW
- einen Arbeitsplatz in einer modernen und bürgerorientierten Verwaltung
- fachliche und persönliche Weiterbildungsangebote, auch im Rahmen eines umfangreichen internen Fort- und Weiterbildungsprogramms
- flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung
- weitere Leistungen, wie z.
B. einen bedeutenden ÖPNV-Fahrtkostenzuschuss (bis zu 80 % des Fahrkartenpreises), die Möglichkeit eines Job-Rades auf Leasingbasis, Betriebssport im Sportpark 1861 sowie Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Nehle Betz, Leiterin des Ordnungsamtes, Telefon , gerne zur Verfügung.
bis spätestens
4. Oktober 2026
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