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FD - SB Allg. Aufenthaltsrecht; w/m/d
in
42853, Remscheid, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfasst am 2026-11-01
Unternehmen:
Stadt Remscheid
Vollzeit
position Verfasst am 2026-11-01
Berufliche Spezialisierung:
-
Regierung
Notfallvorsorge / Katastrophenhilfe -
Recht
Notfallvorsorge / Katastrophenhilfe
Stellenbeschreibung
Location: Remscheid
Im Fachdienst 3.33 – Zuwanderung – ist in der Ausländerbehörde in der Abteilung 3.33.1 - Allgemeines Ausländerrecht im Sachgebiet Allg. Aufenthaltsrecht und Freizügigkeitsrecht - ab dem 01.01.2027 eine Stelle
Sachbearbeitung Allg. Aufenthaltsrecht (w/m/d)in Vollzeit zu besetzen.
Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW– erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Allgemeinen Verwaltungsdienstes – bzw. alternativ nachEG 9c TVöD ausgewiesen.
DasAufgaben gebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
- Wahrnehmung des Publikumsverkehrs in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten
- Erteilung, Verlängerung, Übertragung von Aufenthaltstiteln des AufenthG und FreizügigkeitsG/EU
- Fertigung von Anhörungen und Ordnungsverfügungen
- Maßnahmen nach der Integrationskursverordnung i. V. m. dem Aufenthaltsgesetz
- Bearbeitung ausländerrechtlicher Anfragen
- Eigenverantwortliche Durchführung und Organisation des Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und Feiertagen
- Ein erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Laubahngruppe 2 des nichttechnischen Verwaltungsdienstes, der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, der Finanzverwaltung oder des Justizdienstes bzw. ein erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrgangs, ersatzweise ein abgeschlossener Bachelorstudiengang der Fachgruppe Rechtswissenschaften oder das 1. juristische Staatsexamen, oder
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder ein erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I, sowie eine mindestens 20-jährige Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird und hiervon eine 5-jährige Berufserfahrung im allgemeinen Verwaltungsbereich nachweisen kann.
- Sie sind empathisch und aufgeschlossen im Umgang mit Menschen Teamfähigkeit, Entschlussfreudigkeit und Kollegialität gehören zu Ihren Stärken.
- Gegenüber Kunden sind ein sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen unabdingbar. Sie sind in der Lage, konträre Kundengespräche einerseits ziel- und ergebnisorientiert, gleichzeitig auch deseskalierend zu führen.
- Sie sind stressresistent und können sich schnell auf wechselnde Arbeitssituationen in Ihrem Verantwortungsbereich mental gut einstellen.
- Neben der kollegialen Einarbeitung ist es wünschenswert, dass Sie auch in der Lage sind, sich autodidaktisch ausländerrechtliche Kenntnisse zu erarbeiten.
- Im Bereich der Arbeitsorganisation verfügen Sie über Problemlösung- und Veränderungskompetenz, dies auch im Hinblick auf die im Aufbau befindliche Digitalisierung des Fachdienstes und der Abteilung.
- Neben den obligatorisch erforderlichen MS Office – Anwenderkenntnissen, ist daher auch eine Affinität zu Digitalisierungsprozessen erwünscht.
- Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind Sie auch Vollzugsdienstkraft mit der Befugnis zur Ausübung unmittelbaren Zwangs. Hierzu erfolgen spezielle Schulungen.
- Aufgrund der evtl. anfallenden Außendiensttätigkeiten müssen Sie im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.
- Ein sehr interessantes, abwechslungsreiches Aufgaben gebiet und ein angenehmes, kollegiales Betriebsklima in einem jungen Team sowie ein hohes Maß an selbständiger Tätigkeit
- Fachbezogene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Die besonderen tariflichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (z.
B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Zusatzversorgung, betriebliches Gesundheitsmanagement, etc.) - Der FD Zuwanderung bietet grundsätzlich auch die Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit
Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen.
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