Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) Objektschutz – Quereinstieg, §34a gefördert
Verfasst am 2026-08-21
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Sicherheit
Wachpersonal, Sicherheitsmitarbeiter, Privater Sicherheitsdienst
Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) Objektschutz – Quereinstieg, §34a gefördert
Einsatzort:
Meißen, Sachsen | Gehalt: 2.928 € – 3.367 € brutto/Monat (Vollzeit, §34a-Tarifniveau)
Ganz gleich, ob Sie aktuell arbeitssuchend sind, von Arbeitslosigkeit bedroht oder einfach einen beruflichen Neustart suchen: die Ausbildung zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO bringt Sie auf einen sicheren Kurs in eine krisensichere Branche – auch ganz ohne Vorerfahrung. Nach bestandener Prüfung sichern Sie Betriebsanlagen, Mitarbeitende und Besucher in Ihrer Region.
Diese Qualifizierungsmaßnahme wird durch einen Bildungsgutschein (BGS) der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters gefördert werden. Voraussetzung ist ein gültiger Gutschein – bei Vorliegen übernimmt der Kostenträger die vollständigen Kosten für Sie.
Das erwartet Sie während der Qualifizierung:
- Fachbücher und Lernmaterial inklusive
- Strukturierte Prüfungsvorbereitung durch erfahrene Dozenten
- Unterstützung bei der Bildungsgutschein-Beantragung
- Anmeldung zur Sachkundeprüfung vor der IHK inklusive
Das erwartet Sie nach bestandener Prüfung:
- Nach erfolgreichem Abschluss werden Sie direkt in ein unbefristetes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen.
- Tarifliche Vergütung mit Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste
- 26–30 Tage Jahresurlaub, Vollzeit- oder Teilzeitmodelle
Ihre Aufgaben (nach der Qualifizierung):
- Durchführung von Kontroll- und Streifengängen
- Überwachung von Zugängen und Zufahrten
- Bedienung und Kontrolle technischer Sicherheitseinrichtungen
- Unterstützung bei besonderen Vorkommnissen oder Notfällen
- Dokumentation sicherheitsrelevanter Ereignisse
Ihr Profil:
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Gute Deutschkenntnisse (mindestens B2)
- Lernbereitschaft und Schichtbereitschaft
- Keine Vorerfahrung und keine Sachkunde nach §34a GewO erforderlich
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