SPS-Softwareentwickler (m/w/d
in
82178, Puchheim, Bayern, Deutschland
Verfasst am 2026-08-04
Unternehmen:
LEASOTEC GmbH
Vollzeit
position Verfasst am 2026-08-04
Berufliche Spezialisierung:
-
Software Entwicklung
Software-Ingenieur, Eingebettete Software ingenieur, Softwaretester, Eingebettete Systeme
Stellenbeschreibung
Location: Puchheim
Stellenbeschreibung
Stellenbeschreibung für die Position SPS-Softwareentwickler (m/w/d) bei Leasotec GmbH.
Ihre Aufgaben als SPS-Softwareentwickler (m/w/d)- Entwicklung und Programmierung von SPS-Steuerungen und Visualisierungssystemen für Sondermaschinen und Anlagen.
- Softwarekonzeptionierung und
-Umsetzung für neue Projekte sowie für bestehende Anlagen. - Arbeiten mit Siemens S7, TIA Portal und WinCC.
- Einführung der entwickelten Steuerungssoftware beim Kunden vor Ort und Schulung der Kunden.
- Mitwirkung bei der Erstellung und Pflege der technischen Dokumentation.
- Abgeschlossenes Ingenieur-Studium mit Schwerpunkt Elektrotechnik/Automatisierungstechnik.
- Erfahrung in der Inbetriebnahme von Fertigungsanlagen und in der SPS-Programmierung.
- Kenntnisse im Bereich Bussysteme und Antriebstechnik.
- Sicherer Umgang mit SPS- und Visualisierungssystemen.
- Kommunikationsstärke und eigenverantwortliche Arbeitsweise.
- Gesundheitsbudget von 300–600 € netto pro Jahr für Zahnreinigung, Sehhilfen, Massage, etc.
- Bewegungsgeld: 23 € netto pro Monat für jegliche Art von Bewegung mittels Sport App.
- Steuerfreie Essenszuschüsse bis 54 € netto pro Monat.
- Deutschlandticketzuschuss: 34 € netto pro Monat.
- Empfehlungsprämie von 600 € brutto.
- Attraktive Mitarbeiterrabatte bei 1.500 namhaften Anbietern.
- Flexible und individuelle Arbeitszeitmodelle.
- Unbefristete Einstellung.
- Übertarifliche Konditionen bei Gehalt, Urlaub und vermögenswirksamen Leistungen.
- Persönlicher Leasotec-Betreuer für Ihre Anliegen.
Bitte beachten Sie, dass derzeit keine Bewerbungen aus Ihrem Zuständigkeitsbereich für diese Stelle über diese Jobseite akzeptiert werden. Die Präferenzen der Kandidaten liegen im Ermessen des Arbeitgebers oder des Personalvermittlers und werden ausschließlich von diesen bestimmt.
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