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Schulleiter; m​/w​/d Förderzentrum Dinglingerschule Dresden mit dem Förderschwerpunkt Lernen

in 01069, Dresden, Sachsen, Deutschland
Unternehmen: Federal State of Saxony
Vollzeit position
Verfasst am 2026-01-15
Berufliche Spezialisierung:
  • Erzieher
    Bildungsverwaltung
  • Management
    Bildungsverwaltung
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Schulleiter (m/w/d) Förderzentrum Dinglingerschule Dresden mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Schulleiter (m/w/d) Förderzentrum Dinglingerschule Dresden mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines Schulleiters (m/w/d) an der betreffenden Förderschule unbefristet zu besetzen.

Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:

  • Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik oder
  • Lehrbefähigung für einen Förderschwerpunkt und ein Fach an Förderschulen bzw.
  • Abschluss der Qualifizierung nach §27 Abs. 2  Lehrer-Qualifizierungsverordnung) oder
  • Befähigung für ein anderes Lehramt oder Lehrbefähigung bzw.
  • Abschluss der Qualifizierung gemäß §27 Abs. 2 , 2, 4 oder 6 Lehrer-Qualifizierungsverordnung,
  • zweijährige Lehrtätigkeit an der Förderschule,
  • Besoldung/Vergütung mindestens nach Bes Gr. A 13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung.

Von Vorteil sind:

  • überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule,
  • ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
  • umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung,
  • Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen als stellvertretender Schulleiter oder als Referent in der Schulaufsicht bzw. im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport sind wünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV‑L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase
3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten. Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.

Der Bewerbung ist beizufügen:

  • Formblatt „Bewerbung“ (unter ),
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
  • Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden).

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.

Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.

Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter

#J-18808-Ljbffr
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