Arbeitsgruppenleitung; w, m, d Einbürgerungsbehörde
Verfasst am 2026-01-15
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Regierung
Staatliche Verwaltung, Regierungsangelegenheiten
Duisburg – kontrastreich undlebendig:
Naherholungsgebiete, Industrie-kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Das zum 01.01.2024 gegründete Amt für Integration und Einwanderungsservice besteht aus den drei Abteilungen Kommunales Integrationszentrum, Außenstellen/Einwanderungsservice und Zentrale ausländerrechtliche Aufgaben. Die Einbürgerungsbehörde ist ein Sachgebiet der Abteilung Zentrale ausländerrechtliche Aufgaben und besteht aus zwei Arbeitsgruppen.
Ihre Aufgaben schwerpunkte- Führung der Arbeitsgruppe mit ca. 20 Mitarbeitenden
- Unterstützung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei fachlichen Problemen
- Bearbeitung schwieriger Einzelfälle des Einbürgerungsrechts, der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und des Namensänderungsrechts
- Stellungnahmen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren abgeben
- Stellungnahmen zu Eingaben, Petitionen usw. verfassen
- Teilnahme an Einbürgerungsveranstaltungen
- Erstellung von Auswertungen und Statistiken
- Verantwortlichkeit für die Führung, Steuerung sowie die Zielerreichung der Arbeitsgruppe
- Sicherstellung der Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Datenschutzes in der Arbeitsgruppe
Für Beamtinnen und Beamte:
- die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner nichttechnischer Verwaltungsdienst (Bachelor) des Landes NRW (VAP
2.1) - und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen o. a. Qualifikation
Für Beschäftigte:
- verwaltungsspezifische Ausbildung mit zweiter Verwaltungsprüfung (ehemals Angestelltenlehrgang II) oder
- erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt oder
- eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom FH) des Studienfaches Betriebswirtschaftslehre, Verwaltungswissenschaft oder juristischer Prägung; in diesen Fällen behalten wir uns eine Nachqualifizierung gemäß den Inhalten des Verwaltungslehrgangs II vor, oder
- eine verwaltungsspezifische Ausbildung mit erster Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) sowie eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Wertigkeit der Funktion
- und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen o. a. Qualifikation
- Fähigkeit zum selbständigen, eigenverantwortlichen und sorgfältigen Arbeiten
- sicherer mündlicher und schriftlicher Ausdruck
- Fähigkeit, sich schnell in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten
- Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit
- soziale und interkulturelle Kompetenz
- umfassende Kenntnisse im Bereich des Staatsangehörigkeits- oder Ausländerrechts sind wünschenswert
- Fähigkeit, Mitarbeitende zu motivieren, zu führen sowie eigenständiges Handeln dieser zu fördern
Hinweis:
Voraussetzung ist zudem, dass sich Bewerbende bereit erklären, an den Personalentwicklungsmaßnahmen für Führungskräfte der Stadtverwaltung Duisburg teilzunehmen.
- Einstellungszeitpunkt: ab sofort
- Stellenwert: A 11 LBesG NRW / EG 10 TVöD
- über die Berücksichtigung von stufenlaufzeitrelevanter Berufserfahrung wird auf individueller Basis entschieden
- Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz
NRW (LBesG) bzw. - Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlich Dienst (TVöD)
- Vollzeit (Teilzeit grundsätzlich möglich)
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
- tarifrechtliche Sonderzahlungen
- eine qualifizierte Personalentwicklung
- eine moderne Arbeitsplatzausstattung
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- ein innovatives Gesundheitsmanagement
- attraktive Mobilitätsangebote
- Corporate Benefits
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Ihre Bewerbung in deutscher Sprache – bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Nachweisen der geforderten Qualifikationen sowie Arbeitszeugnissen/dienstlichen Beurteilungen – ausschließlich in digitaler…
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