Sachbearbeitung; m/w/d) im Strahlenschutz
Verfasst am 2026-09-26
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Regierung
Volksgesundheit, Gesundheitsverwaltung -
Medizin/Gesundheitswesen
Volksgesundheit, Gesundheitsverwaltung
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter (m/w/d) für die Fachgruppe 62 „Hoheitlicher Strahlenschutz“. Die Stelle ist aufgrund einer Elternzeitvertretung, befristet bis zum 31.10.2027.
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) ist eine Landesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS). Knapp 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an den Standorten Bochum (Hauptsitz), Düsseldorf und Münster. Im Bereich Gesundheit berät und unterstützt das LfGA NRW die Landesregierung, die Behörden und Einrichtungen des Landes sowie die Kommunen und Fachverbände in Fragen der Gesundheit, der Gesundheitspolitik sowie der Entwicklung von Versorgungsstrukturen.
Themenfelder sind u.a. der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, die lebensphasenübergreifende Prävention und Gesundheitsförderung, die Arzneimittelsicherheit sowie die Bereitstellung von Versorgungsdaten. Das LfGA NRW ist fachliche Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst und nimmt die Aufsicht über die Gesundheitsämter wahr. Im Bereich Arbeitsschutz ist das LfGA NRW die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung. Bürgerinnen und Bürger und Betriebe finden bspw. Unterstützung durch die telefonische Erstberatung oder Kom Net.
Das LfGA NRW sichert Qualifizierung und Wissenstransfer und unterstützt die Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung. Das LfGA NRW nimmt u.a. die
Aufgaben der Zentralen Radonstelle NRW sowie im (hoheitlichen) Strahlenschutz wahr und unterstützt die staatliche Arbeitsschutzverwaltung auch operativ. Die Fachgruppe 62 „Hoheitlicher Strahlenschutz“ übernimmt staatliche
Aufgaben nach dem Strahlenschutzgesetz, der Strahlenschutzverordnung und dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnung NiSV für das Land Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, aufsichtsrechtliche Tätigkeiten, Fachkundeerteilung im technischen Strahlenschutz, die Ermächtigung von Ärzten im Strahlenschutz, die Bestimmung von Sachverständigen im Strahlenschutz, die Anerkennung (zusammen mit den Ärzte
- Zahnärzte und Tierärztekammern) und die Aufsicht über Kurse im Strahlenschutz. Mit der Neuansiedlung der Zuständigkeit für die Umsetzung des NiSG und NiSV in der Fachgruppe 62 wird das Aufgaben gebiet für medizinische und nichtmedizinische gewerbliche Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung übernommen und weiterentwickelt.
Aufgaben gehören schwerpunktmäßig
- Strategische Gestaltung und Durchführung landesweiter Bescheinigungsverfahren im hoheitlichen Strahlenschutz, insbesondere im Bereich der höherwertigen Fachkunden Technik im Strahlenschutz sowie für Medizinphysik
- Experten (MPE) - Unterstützung bei der Wahrnehmung landesweiter Aufsichtstätigkeiten im hoheitlichen Strahlenschutz und der Weiterentwicklung und Umsetzung des Aufsichtskonzeptes der Arbeitsschutzverwaltung
- Beratung der Arbeitsschutzverwaltung in technischen und rechtlichen Fragestellungen im Strahlenschutz und operative Unterstützung für das Aufsichtshandeln der Bezirksregierunge
- Fachliche Unterstützung bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Öffentlichkeitsarbeit in Strahlenschutzthemen sowie Vortragstätigkeiten und Mitarbeit in Projektteams und Arbeitsgruppen
- Umsetzung von Erlassen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und Erstellung von Statistiken und Berichten für Landesministerien in Zusammenarbeit mit der Fachgruppenleitung
- Eigenständige…
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