Referatsleitung des Referats B„Tourismus und Gastgewerbe“ (A 16 ThürBesG bzw. vsl. außertari
Verfasst am 2026-01-18
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Management
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Regierung
Regierungsangelegenheiten
Referatsleitung des Referats 4B3 „Tourismus und Gastgewerbe“ (A 16 ThürBesG bzw. vsl. außertarifliches Entgelt)
Arbeitgeber:
Im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum
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Das Aufgaben gebiet umfasst insbesondere:
- Führung und Leitung des Referates, insbesondere Führung des Personals, Steuerung des Personaleinsatzes, Weiterentwicklung der Aufgaben des Referates,
- thematisches
Aufgaben gebiet:
-Grundsatzangelegenheiten des Tourismus und des Gastgewerbes,
-Angelegenheiten des Tourismus in der Raumordnung und Landesplanung sowie Angelegenheiten der Digitalisierung und des Verkehrs, soweit von touristischer Relevanz,
-Zusammenarbeit mit Branchenverbänden, Gewerkschaften und IHK jeweils in Bezug auf den Tourismus und das Gastgewerbe,
-Entwicklung und Förderung des Tourismusgewerbes (GRW Teil I) sowie der touristischen Infrastruktur (GRW Teil II, Landesprogramm Tourismus),
-Initiierung von Modellprojekten sowie Entwicklung von Strategien im Bereich Tourismuswirtschaft und Tourismusstandort,
-Vertretung des Ministeriums in den fachlich relevanten Bund-/Ländergremien im Bereich Tourismuswirtschaft und Tourismusstandort.
Diese Voraussetzungen bringen Sie mit:
Abschluss:
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom/Master [Universität] oder akkreditierter Master [Fachhochschule oder Duale Hochschule])
- der Wirtschaftswissenschaften oder
- der Verwaltungswissenschaften oder
- in einem stadt- bzw. raumplanerischen Studiengang
oder
- die Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 DRiG,
- mehrjährige Führungsverantwortung im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit,
- mehrjährige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre in mindestens zwei Anstrichen des o. g. thematischen Aufgaben gebiets,
- mehrjährige Erfahrungen im Zuwendungsrecht,
- bei Beamten (m/w/d) zusätzlich das Innehaben eines Amtes der Besoldungsgruppe A 15.
Diese Voraussetzungen sind durch entsprechende Zeugnisse (z.
B. Abschlusszeugnisse), Beurteilungen und Nachweise zu belegen. Bewerbungen ohne Nachweise werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Informationen dazu finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter (Sie können sich bewerben oder uns per E-Mail kontaktieren in dem Sie die untenstehende Online-Bewerbungsbox verwenden) Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist ist der Nachweis über die persönliche Anerkennung des Bildungsabschlusses den Bewerbungsunterlagen beizufügen, andernfalls kann keine Berücksichtigung des Abschlusses erfolgen. Eine Kostenübernahme durch das TMWLLR für die Anerkennung erfolgt nicht.
Wir würden uns über die folgenden Kenntnisse und Kompetenzen freuen:
- einschlägige Kenntnisse in den Grundsatzangelegenheiten des Tourismus und des Gastgewerbes,
- mehrjährige Erfahrungen in der Wirtschaftsförderung,
- Erfahrungen in der Erstellung von Konzepten und Strategiepapieren,
- Durchsetzungsvermögen, sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick,
- sehr gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten,
- ausgeprägte strategische und konzeptionelle Arbeitsweise,
- Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und hohes Engagement bei der Bewältigung der Aufgaben,
Max-Reger-Straße 4 - 8
99096 Erfurt, Thüringen
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