Referatsleitung des Referats B„Tourismus und Gastgewerbe“ (A 16 ThürBesG bzw. vsl. außertarifl
Verfasst am 2026-01-20
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Regierung
Regierungsangelegenheiten -
Management
Stellendetails zu:
Referatsleitung des Referats 4B3 „Tourismus und Gastgewerbe“ (A 16 ThürBesG bzw. vsl. außertarifl...Referatsleitung des Referats 4B3 „Tourismus und Gastgewerbe“ (A 16 ThürBesG bzw. vsl. außertarifliches Entgelt)
Kopfbereich
Angebotsart:
Arbeit
Referatsleitung des Referats 4B3 „Tourismus und Gastgewerbe“ (A 16 ThürBesG bzw. vsl. außertarifliches Entgelt)
Arbeitgeber:
Thür.Min. f. Wirtschaft,Land- wirtschaft u.Ländlichen Raum Land Thüringen
Vollzeit
BerufsbezeichnungVeröffentlichungsdatum:
Vor 3 Tagen veröffentlicht
Im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position der Referatsleitung des Referats 4B3 „Tourismus und Gastgewerbe“ (A 16 ThürBesG bzw. vsl. außertarifliches Entgelt) unbefristet zu besetzen.
Das TMWLLR ist u. a. zuständig für Wirtschaftspolitik, Tourismus, Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Ländlichen Raum im Freistaat Thüringen. Als Arbeitgeber der öffentlichen Verwaltung bieten wir einen modernen, digitalen und interessanten Arbeitsplatz. Dank flexibler Arbeitszeitmodelle sowie der Möglichkeit zum betrieblichen Gesundheitsmanagement können unsere Beschäftigten ihren Arbeitsalltag im Zusammenspiel mit Vorgesetzten und Arbeitsanforderungen individuell gestalten. Darüber hinaus steht allen Mitarbeitenden ein umfangreiches, themenübergreifendes Fortbildungsprogramm zur Verfügung, das neben arbeitsplatzbezogenen Inhalten auch die Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen fördert.
Das Aufgaben gebiet umfasst insbesondere:
- Führung und Leitung des Referates, insbesondere Führung des Personals, Steuerung des Personaleinsatzes, Weiterentwicklung der Aufgaben des Referates,
- thematisches Aufgaben gebiet:
- Grundsatzangelegenheiten des Tourismus und des Gastgewerbes,
- Angelegenheiten des Tourismus in der Raumordnung und Landesplanung sowie
Angelegenheiten der Digitalisierung und des Verkehrs, soweit von touristischer Relevanz, - Zusammenarbeit mit Branchenverbänden, Gewerkschaften und IHK jeweils in Bezug auf
den Tourismus und das Gastgewerbe, - Entwicklung und Förderung des Tourismusgewerbes (GRW Teil I) sowie der touristischen
infrastruktur (GRW Teil II, Landesprogramm Tourismus), - Initiierung von Modellprojekten sowie Entwicklung von Strategien im Bereich
Tourismuswirtschaft und Tourismusstandort, - Vertretung des Ministeriums in den fachlich relevanten Bund-/Ländergremien im Bereich
Tourismuswirtschaft und Tourismusstandort.
- Abschluss:
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom/Master [Universität]
oder akkreditierter Master [Fachhochschule oder Duale Hochschule]) der
Wirtschaftswissenschaften oder
der Verwaltungswissenschaften oder
in einem stadt- bzw. raumplanerischen Studiengang
oder - die Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 DRiG,
- mehrjährige Führungsverantwortung im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit,
- mehrjährige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre in mindestens zwei Anstrichen des o. g. thematischen Aufgaben gebiets,
- mehrjährige Erfahrungen im Zuwendungsrecht,
- bei Beamten (m/w/d) zusätzlich das Innehaben eines Amtes der Besoldungsgruppe A 15.
Diese Voraussetzungen sind durch entsprechende Zeugnisse (z.
B. Abschlusszeugnisse), Beurteilungen und Nachweise zu belegen. Bewerbungen ohne Nachweise werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Informationen dazu finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter (Sie können sich bewerben oder uns per E-Mail kontaktieren in dem Sie die untenstehende Online-Bewerbungsbox verwenden) . Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist ist der Nachweis über die persönliche Anerkennung des Bildungsabschlusses den Bewerbungsunterlagen beizufügen, andernfalls kann keine Berücksichtigung des Abschlusses erfolgen. Eine Kostenübernahme durch das TMWLLR für die Anerkennung erfolgt nicht.
Wirwürden uns über die folgenden Kenntnisse und Kompetenzen freuen:
- einschlägige Kenntnisse in den Grundsatzangelegenheiten des Tourismus und des Gastgewerbes,
- mehrjährige Erfahrungen in der Wirtschaftsförderung,
- Erfahrungen in der Erstellung von Konzepten und Strategiepapieren,
- Durchset…
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