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Volljuristinnen bzw. Volljuristen; w​/m​/d für den Bereich Ausfuhrkontrolle

in 65760, Eschborn, Hessen, Deutschland
Unternehmen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Vollzeit, Teilzeit position
Verfasst am 2026-03-02
Berufliche Spezialisierung:
  • Regierung
    Regierungsbehörde, Notfallvorsorge / Katastrophenhilfe
  • Recht
    Notfallvorsorge / Katastrophenhilfe
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Volljuristinnen bzw. Volljuristen (w/m/d) für den Bereich Ausfuhrkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) ist das Kompetenz­zentrum des Bundes in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschafts­förderung, Energie, Lieferketten und Abschluss­prüferaufsicht.

Im Geschäfts­bereich des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) nimmt das BAFA seine Aufgaben am Hauptsitz in Eschborn bei Frankfurt am Main sowie in seinen Außen­stellen in Weißwasser/Sachsen, Borna/Sachsen und Berlin wahr.

Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Eschborn mehrere

Volljuristinnen bzw. Volljuristen (w/m/d) für den Bereich Ausfuhrkontrolle

(Entgeltgruppe 13 TV EntgO Bund bzw. Besoldungsgruppe A 13 – A 14 BBesO)

Werden Sie Teil unseres Teams und bringen Sie sich innerhalb des BAFA in einer Referenten­position in die praktische Arbeit an den Schnittstellen zwischen Wirtschaft, Politik und internationalen Bezugs­punkten aktiv ein. Im Rahmen dieser Ausschreibung ist zunächst eine Einstellung im Referat 211 – Grundsatz und Verfahrens­fragen – vorgesehen. Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungs­behörde setzt das BAFA u. a. im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundes­regierung die Sicherheits­belange und außenpolitischen Interessen der Bundes­republik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschafts­rechts um.

Zu Ihren Aufgaben als juristische Referentin bzw. Referent (w/m/d) gehören insbesondere:

  • Vertretung des BAFA in Besprechungen und Abstimmungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene;
  • Bearbeitung juristischer Grundsatz- und Verfahrens­fragen aus dem Bereich Ausfuhr­kontrolle (allgemeine und/oder grundsätzliche Fragestellungen auf Basis nationaler und europäischer Rechtsregeln sowie rechtliche Bewertung komplexer Einzelfälle in Abstimmung mit anderen Bundes­behörden, Ministerien);
  • Fragestellungen im Zusammenhang mit der Überwachung des Außen­wirtschafts­verkehrs durch Straf- und Ermittlungs­behörden und Bearbeitung von Widerspruchs­verfahren;
  • Erarbeitung von Stellung­nahmen zu europäischen Regelungen und deren praktischer Implementierung sowie Beteiligung an der nationalen außenwirtschaftlichen Rechtsetzung und Bekannt­machungen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse etc.) in Abstimmung mit den Bundes­ressorts;
  • Bearbeitung von Grundsatz- und Verfahrens­fragen der Arbeits­gruppen der EU, der internationalen Export­kontroll­regime und internationaler Organisationen;
  • Erarbeitung von Bekannt­machungen und sonstigen Veröffentlichungen des BAFA auf dem Gebiet des Außenwirtschafts­rechts und aktive Teilnahme an Informations­veranstaltungen;

Sie verfügen über beide juristischen Staatsexamina (beide mindestens mit der Note befriedigend).

Sie sind eine engagierte, verantwortungs­bewusste Persönlichkeit mit sicherem, freundlichem Auftreten und sehr guter Kommunikations­fähigkeit. Darüber hinaus sind Sie teamfähig und zeichnen sich durch eine überdurchschnittliche Belastbarkeit und Flexibilität aus. Zudem verfügen Sie über Verhandlungs­geschick.

Die Bereitschaft zur Durchführung von vorab planbaren – teils mehrtägigen – Dienstreisen ist erforderlich.

Ein grundsätzliches Interesse an den o. g. Aufgaben sowie die sichere Beherrschung der englischen Sprache (mindestens vergleichbar Niveaustufe B2 des Gemein­samen Europäischen Referenz­rahmens für Sprachen – GER) setzen wir voraus.

Aus dem Kreis der Referentinnen und Referenten (w/m/d) werden in der Regel unsere künftigen Führungs­kräfte rekrutiert. Deswegen erwarten wir zudem persönliche Führungs­motivation sowie Führungs­potenzial und setzen das Interesse an einem Einsatz in allen Bereichen des BAFA voraus.

Voraussetzung für die Tätigkeits­übernahme ist die Zustimmung zur Durchführung einer Sicherheits­überprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheits­überprüfungen des Bundes (Sicherheits­überprüfungs­gesetz – SÜG).

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle bietet Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit, die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Entwicklung, bedarfsorientierte Fortbildung sowie alle Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (z.

B. 30 Tage Erholungs­urlaub, Funktions­zeiten,…

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