W2-Professur für „Physical Theatre – Voice & Text
Verfasst am 2026-08-25
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Erzieher
Universitätsprofessor -
Medien/Kreative Künste
Die Folkwang Universität der Künste ist die zentrale künstlerische Ausbildungsstätte für Musik, Theater, Tanz, Gestaltung und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen mit Campus und Veranstaltungsorten in Essen, Duisburg, Bochum und Dortmund.
An der Folkwang Universität der Künste ist im Fachbereich 3 (Darstellende Künste) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
W2-Professur für „Physical Theatre – Voice & Text“zu besetzen.
Wir suchen eine national und international profilierte künstlerische Persönlichkeit, die das Fach an der Schnittstelle von Körper, Stimme, Sprache und Sprechen vertritt. Die Professur erfordert ein tiefes Verständnis für die besonderen Anforderungen der oben genannten Inhalte im Kontext des Physical Theatre. Gesucht wird eine Persönlichkeit, die ihre eigene praktische Erfahrung in die Lehre einbringt und die Weiterentwicklung des Studiengangs und des Fachs durch innovative Ansätze in Lehre und künstlerischer Forschung aktiv mitgestaltet.
Aufgaben gebiet- Vermittlung einer körperorientierten Stimm- und Sprechpraxis sowie Vokalarbeit im spezifischen Kontext von Voice and Movement im Physical Theatre
- Förderung und Unterstützung der Entwicklung eigener Autor
* innenschaft Studierender sowie die Unterstützung der kreativen Umsetzung studentischer Texte in die künstlerisch-performative Praxis - Pädagogische und künstlerisch-methodische Betreuung und Begleitung bei der Entwicklung des sprech-sprachlichen Ausdrucks in den szenisch-performativen (Eigen-)Arbeiten und Projekten
- Kontinuierliche Weiterentwicklung der Lehrmethodik, etwa durch künstlerische Forschung an der Schnittstelle von Stimme, Text und physischer Präsenz
- Enge Verzahnung der Text- und Stimmarbeit mit den anderen künstlerischen Disziplinen des Physical Theatre
- Mitarbeit an der hochschuldidaktischen Weiterentwicklung und in Gremien der akademischen Selbstverwaltung der Folkwang Universität der Künste
- Weiterentwicklung der Studienprogramme der Hochschule
- Ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium (z.
B. in den darstellenden Künsten oder Sprechwissenschaften) oder eine vergleichbare Qualifikation mit dem Nachweis besonderer künstlerischer Leistungen - Nachweis von Zusatzqualifikationen oder Weiterbildungen im Bereich von Stimme und Sprechen im Hinblick auf die Besonderheiten des Physischen Theaters
- Nachweis einer mehrjährigen künstlerisch-praktischen Erfahrung im Bereich der darstellenden Künste, insbesondere im Bereich des physischen Theaters, im Umfang von fünf Jahren, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen
- Nachgewiesene pädagogische Eignung, vorzugsweise durch mehrjährige Lehrerfahrung im Hochschulbereich oder vergleichbaren Instituten
- die Befähigung, den Unterricht sicher in deutscher und englischer Sprache zu führen
- Wünschenswert ist eine eigene kreative Autorenschaft, bzw. die praktisch-theoretische Auseinandersetzung mit künstlerisch-kreativen Schreibprozessen und die Bereitschaft, sich in den Bereichen kreativer Autor
* innenschaft weiterzubilden. - Team- und Kommunikationsfähigkeit
Zudem erachtet die Folkwang Universität der Künste Diversitykompetenz als weitere wünschenswerte Schlüsselqualifikation.
Neben der Lehrtätigkeit erwarten wir eine engagierte interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Hochschule. Hierzu ist mit der Bewerbung ein interdisziplinäres Lehrkonzept mit den Anschlussmöglichkeiten des Fachs „Physical Theatre – Voice & Text“ zu anderen ausgewählten Studiengängen an der Folkwang Universität der Künste einzureichen.
EinstellungDie Stellenbesetzung erfolgt in der Regel unbefristet im Angestelltenverhältnis mit Privatdienstvertrag. Soweit die pädagogische Eignung noch festzustellen ist, erfolgt die Beschäftigung zunächst befristet.
Im Übrigen sind die Einstellungsvoraussetzungen im § 29 Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz – KunstHG NRW) geregelt.
VergütungDie Vergütung richtet sich nach der Besoldungsgruppe W2 der Landesbesoldungsordnung W (LBesO NRW) i.V.m. dem Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW). Die Lehrverpflichtung beträgt z. Zt. 21 Semesterwochenstunden.
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