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Sachbearbeitung Besonderer Kündigungsschutz​/Begleitende Hilfe und Prävention; m​/w​/d

in 15230, Frankfurt (Oder), Brandenburg, Deutschland
Unternehmen: Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Vollzeit, Teilzeit position
Verfasst am 2026-01-17
Berufliche Spezialisierung:
  • Regierung
    Staatliche Verwaltung, Volksgesundheit
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Sachbearbeitung Besonderer Kündigungsschutz/ Begleitende Hilfe und Prävention (m/w/d)

Im Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg am Standort Frankfurt (Oder) ist im Dezernat 41 zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle befristet für 24 Monate als

Sachbearbeitung Besonderer Kündigungsschutz/ Begleitende Hilfe und Prävention (m/w/d)
EG 9b TV-L

(Kennziffer: 41.2/2026)

in Vollzeit zu besetzen. Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des § 14 Abs. 2 (Bewerber [m/w m/d], die zuvor in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Brandenburg gestanden haben, können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden) oder Abs. 3 gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Wer sind wir?

Das LASV ist eine nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Gesundheit und Soziales. Als Dienstleister und Servicepartner erbringen wir individuelle und institutionelle Leistungen zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen in Ausbildung, Beruf, Freizeit und Wohnen. Zusammengefasst könnte man sagen, wir prüfen, wir stellen fest, wir entschädigen und wir fördern.

  • ganzheitliche und eigenverantwortliche Bearbeitung von Kündigungsschutzverfahren nach dem SGB IX einschließlich Aufgaben der Prävention nach § 167 SGB IX
  • ganzheitliche Bearbeitung von Anträgen der begleitenden Hilfe nach der SchwbAV
  • Betriebsbesuche in Verbindung mit Fördermaßnahmen und Verwendungsnachweisprüfungen nach der SchwbAV
  • Zusammenarbeit mit sozialen Diensten, Arbeitnehmervertretungen und Reha
    - Trägern
  • Beratung von Bürgern und Arbeitgebern in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen

Sie verfügen über eine einschlägige Fachhochschul-/Hochschulausbildung bzw. abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der öffentlichen Verwaltung, z.

B. Bachelorstudium der Fachrichtungen Verwaltung und Recht, Wirtschaftsingenieurwesen oder Betriebswirtschaftslehre.

Vorausgesetzt werden anwendungsbereite Kenntnisse der modernen Kommunikations- und Informationstechniken sowie anwendungsbereite Deutschkenntnisse (C1-Niveau).

Erwartet werden zudem:

  • Sehr gute Auffassungsgabe und die Bereitschaft sich in die Fachaufgaben des Integrationsamts schnell einzuarbeiten, insbesondere in die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben und in den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen
  • Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Sozialkompetenz,
  • Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Verhandlungsgeschick,
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative, Engagement, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie ein sicheres Auftreten,
  • Entscheidungsfähigkeit und
    -bereitschaft,
  • ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft
  • eine selbständige, termingerechte, sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise,
  • die Bereitschaft zu Dienstreisetätigkeiten,
  • ein Pkw-Führerschein, Fahrpraxis und die Selbstfahrbereitschaft mit Dienst-PKW
  • einen abwechslungsreichen, sicheren und verantwortungsvollen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit, Teilzeit, mobile Arbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten), Eltern-Kind-Zimmer
  • ein externes soziales Beratungs- und Unterstützungsprogramm
  • eine kollegiale und freundliche Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement zur Gesundheitsförderung und
    -erhaltung, ergonomische Büroausstattung
  • qualifizierte fachliche und außerfachliche Fortbildungen
  • eine gute Verkehrsanbindung und kostenlose Parkplätze
  • eine betriebliche Altersvorsorge (VBL), Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen nach TV-L, Arbeitgeberzuschuss zum Abonnement eines VBB-Firmentickets
  • 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche, bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12.
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