Sachbearbeiter/-in Personal
Verfasst am 2026-01-07
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Regierung
Staatliche Verwaltung, Regierungsbehörde
ImNiedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI)
ist in der Verfassungsschutzabteilung im Referatsteil 56.1 „Verwaltung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt der nach der EG 11TV-L bewertete Arbeitsplatz einer/eines
Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Personal (m/w/d)Der Niedersächsische Verfassungsschutz ist der Nachrichtendienst des Landes Niedersachsen. Er dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Er erfüllt diesen Auftrag u. a. durch die Sammlung und Auswertung von Informationen über extremistische und terroristische Bestrebungen. Als „Frühwarnsystem“ unterrichtet er die politisch Verantwortlichen und die zuständigen Stellen über Entwicklungen und drohende Gefahren und klärt die Öffentlichkeit durch zusammenfassende Berichte auf.
Das Aufgaben gebiet umfasst auch die Spionageabwehr und den Geheimschutz. Außerdem wirkt er bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Sicherheitsmaßnahmen der Landesbehörden zum Schutz von Verschlusssachen mit.
Beim Niedersächsischen Verfassungsschutz kommen die unterschiedlichsten Personen und Professionen zusammen – vielleicht suchen wir gerade Sie und Ihre Expertise!
Wassind dieAufgaben schwerpunkte?
Der teilzeitgeeignete Arbeitsplatz umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Laufende Personalbetreuung (Tarifbereich)
- Planung, Vorbereitung und Durchführung von Personalauswahl- und Einstellungsverfahren
- Arbeitsplatzbewertungen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Bearbeitung von Arbeitsverpflichtungsverletzungen
Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Was erwarten wir von Ihnen?Personen, die den Verwaltungslehrgang II erfolgreich abgeschlossen haben.
- Absolventinnen und Absolventen eines einschlägigen Bachelor-Studiums mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen Inhalten.
Darüber hinaus erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
- sichere Anwendung der Standardfunktionen der Softwareprodukte im Bereich der Bürokommunikation (insbesondere in den MS-Office-Produkten Outlook, Word und Excel)
- von besonderem Vorteil sind zum beschriebenen Aufgaben spektrum passende und entsprechend nachweisbare Vorverwendungen (Zusatz-)Qualifikationen bzw. Erfahrungen, insbesondere in der Personalverwaltung und vorzugsweise im Bereich des TV-L
- gute Allgemeinbildung und politisches Interesse
- schnelle Auffassungsgabe, hohe Selektionsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft
- hohes Maß an Kooperationsfähigkeit und Teamfähigkeit
- gründliche, eigeninitiative und selbstständige Arbeitsweise
- eine abwechslungsreiche und spannende Tätigkeit bei einem Nachrichtendienst, die zugleich auch krisensicher ist
- ein unbefristeten Arbeitsvertrag und eine Eingruppierung in die EG 11 TV-L und die Vorteile des TV-L wie beispielsweise Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung (VBL), 30 Tage Erholungsurlaub etc.
- die Zahlungen einer Sicherheitszulage
- flexible Arbeitszeiten bei einem familienfreundlichen Arbeitgeber (zertifiziert auditberufundfamilie)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten (u.a. ein Aufenthalt in einer Fortbildungsstätte in Nordrhein-Westfalen) sowie bedarfsorientierte spezifische Fortbildungsveranstaltungen
- kostenlose Parkmöglichkeit direkt vor Ort
- Teilhabe am Gesundheitsmanagement
- möglichkeit der Teilnahmean der mobilen Arbeit (max. einmal pro Woche) nach einer Einarbeitungszeit
- Erforderlichkeit einer Sicherheitsüberprüfung:
Die Wahrnehmung des Arbeitsplatzes setzt die erfolgreiche Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach dem niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen sich daher bereit erklären, sich im Einstellungsfall einer Sicherheitsüberprüfung der Sicherheitsüberprüfungsstufe Ü3 unterziehen zu lassen. - Bestehen von Reisebeschränkungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des niedersächsischen Verfassungsschutzes eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher den in § 26 Nds. SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen. - Be…
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