Sachbearbeiter/in; m/w/d im Fachbereich Agrarförderung
Verfasst am 2026-01-19
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Regierung
Staatliche Verwaltung
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein moderner Dienstleister für die Betriebe der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei sowie ein verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen mit rund 2.500 Mitarbeitern und sucht eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) bei dem Geschäftsbereich Förderung, Fachbereich 2.1 – Agrarförderung – am Standort Hannover zum 01.03.2026 oder nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Stellenbesetzung erfolgt unbefristet und in Vollzeit (z. Z. 39,8 bzw. 40,0 Stunden/Woche). Eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 30,0 Stunden/Woche ist ebenfalls möglich. Den gewünschten Arbeitszeitanteil bitten wir in der Bewerbung anzugeben.
Unser Stellenprofil:Im Fachbereich Agrarförderung werden von einem engagierten und motivierten Team eine Vielzahl von Fördermaßnahmen bearbeitet. Für die Verstärkung des Teams „Förderung des Öko-Landbaus“ suchen wir eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d). Das Aufgaben gebiet umfasst die Förderung des Ökologischen Landbaus durch Förderprojekte, die einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung und kontinuierlichen Ausweitung des Ökologischen Landbaus in Niedersachsen leisten. Gefördert werden Ökomodellregionen, Öko-Projekte und Öko-Versuche. Zur Antragsbearbeitung gehört u.a. die Antragsannahme, Verwaltungskontrolle, Bescheiderteilung und Verwendungsnachweisprüfung sowie die Überwachung von Auflagen von Förderprojekten im Zweckbindungszeitraum und ggf.
die Durchführung von Rückforderungsverfahren. Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 9 b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV‑L) bzw. Besoldungsgruppe A 9/A 10 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG).
Angebot:
- abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten
- sechs Wochen Urlaub im Jahr
- Jahressonderzahlung sowie betriebliche Altersvorsorge
- flexible Arbeitszeitgestaltung durch das Jahresarbeitszeitkonto
- Möglichkeiten zur Nutzung des Homeoffice
- Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
- sichere Bezahlung und krisensicherer Arbeitsplatz
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote und
- ein engagiertes zukunftszugewandtes Team
- attraktives Ebike-Leasing
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Hier finden Sie weitere gute Gründe für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zukünftigen Arbeitgeber. Erfahren Sie auch mehr über unsere Benefits.
Ihre fachliche Qualifikation:Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Ausbildung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (früher: gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) bzw. des Angestelltenlehrgangs II oder der Abschluss des Bachelor-Studiengangs „Öffentliche Verwaltung“ bzw. ein Studienabschluss mit vergleichbaren Studieninhalten oder fachverwandte Ausbildungen im Verwaltungsbereich. In Betracht kommen auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Agrarwirtschaft / Gartenbau (Bachelor oder Diplom (FH)).
Berufliche Erfahrungen im Verwaltungsbereich sind hier vorteilhaft.
Gute EDV-Kenntnisse, eine hohe Lernbereitschaft, Flexibilität, Teamfähigkeit und Belastbarkeit sind für die Aufgaben wahrnehmung erforderlich. Die Fähigkeit zur Kommunikation mit den Antragstellern und Behörden wird erwartet. Erforderlich sind Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1.
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind willkommen.
Sie fühlen sich durch unser Angebot angesprochen? Dann würden wir Sie gerne kennenlernen!
Bewerbungsfrist:01.02.2026
Für Vorabinformationen zumAufgaben gebiet wenden Sie sich bitte an:
Herr Dr. Frank Wulff, Fachbereichsleiter 2.1
Telefon:
EMail: fran
Zur Klärung personalrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an:Frau Andrea Jürgens, Fachbereich Personal
Telefon:
EMail: andrea.j
Bewerber/-innen werden gebeten, im Bewerbungsschreiben ihre Motivation und Ziele in Bezug auf die angestrebte Funktion darzulegen.
Wir bitten ausschließlich um Online-Bewerbungen. Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können nicht mehr berücksichtigt werden.
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