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Kanzlerin​/Kanzler; m​/w​/x

in 74072, Heilbronn, Baden-Württemberg, Deutschland
Unternehmen: Reutlingen University
Vollzeit position
Verfasst am 2026-10-10
Berufliche Spezialisierung:
  • Management
    Bildungsverwaltung, Laufbahnentwicklung, Betriebswirtschaftslehre
  • Erzieher
    Bildungsverwaltung, Laufbahnentwicklung, Universitätsprofessor, Betriebswirtschaftslehre
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 110000 - 140000 EUR pro Jahr EUR 110000.00 140000.00 YEAR
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Kanzlerin/Kanzler (m/w/x)

Besoldungsgruppe W3, Kennziffer 2026/092

Zum 1. Juli 2027 ist aufgrund des Ablaufs der Amtszeit des Stelleninhabers die Position der Kanzlerin/des Kanzlers (m/w/x) neu zu besetzen.

Die Hochschule Reutlingen zählt zu den führenden Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland. Als international ausgerichtete Hochschule genießt sie im In- und Ausland einen hervorragenden Ruf, der sich regelmäßig in ausgezeichneten Ranking-Ergebnissen widerspiegelt. Sie gehört seit Jahren zu denforschungsstärksten Hochschulen für angewandte Wissenschaften und versteht sich als Impulsgeberin fürInnovation, Transfer und gesellschaftliche Entwicklung in der Region und darüber hinaus. Zudem ist die Hochschule Reutlingen Sitzhochschule des Hochschulservicezentrums Baden-Württemberg.

An der Hochschule Reutlingen studieren rund 5.000 Studierende aus über 80 Nationen. In den sechs Fakultäten ESB Business School, Informatik, Life Sciences, NXT Nachhaltigkeit und Technologie, Technik sowie TEXOVERSUM Fakultät Textil werden 49 Studiengänge angeboten. Die Hochschule beschäftigt 161 Professorinnen und Professoren sowie rund 500 Mitarbeitende in Wissenschaft, Verwaltung und Technik.

Als Kanzlerin/Kanzler gestalten Sie gemeinsam mit den weiteren Mitgliedern des Präsidiums die strategische Weiterentwicklung der Hochschule Reutlingen.

Zu Ihren zentralen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Verantwortung für die Wirtschafts-, Finanz- und Personalverwaltung der Hochschule gemäß § 16 Abs. 1 und 2 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG).
  • Wahrnehmung der Funktion als Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt.
  • Gestaltung einer zukunftsfähigen Hochschulorganisation mit leistungsfähigen Verwaltungs- und Serviceprozessen.
  • Weiterentwicklung einer modernen, serviceorientierten und digital aufgestellten Verwaltung unter Einbeziehung der Potenziale von Künstlicher Intelligenz.
  • Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung der Hochschulstrategie.
  • Nachhaltigen Weiterentwicklung des Campus und der Infrastruktur.
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit internen und externen Stakeholdern.

Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 17 Abs. 5 LHG Baden-Württemberg. Sie verfügen über einen Hochschulabschluss und haben durch mehrjährige leitende berufliche Tätigkeiten, insbesondere in den Bereichen Wirtschafts-, Finanz- oder Personalverwaltung, umfassende Führungserfahrung erworben.

Darüber hinaus erwarten wir:

  • Eine strategisch denkende, integrative und überzeugende Führungspersönlichkeit mit ausgeprägter Gestaltungs- und Umsetzungskompetenz.
  • Nachgewiesene Erfahrung in komplexen Organisationen, idealerweise im Wissenschafts-, Hochschul- oder öffentlichen Verwaltungsbereich.
  • Umfassende Kenntnisse im Verwaltungsmanagement sowie in der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.
  • Ausgeprägte Führungskompetenz, Kommunikationsstärke sowie Erfahrung in Veränderungs- und Transformationsprozessen.
  • Ein kooperatives und wertschätzendes Führungsverständnis sowie ein klares Bekenntnis zu Gleichstellung, Diversität und Chancengleichheit.
  • Erfahrung in der strategischen Finanz- und Ressourcenplanung.
  • Nachweisliche Expertise in der Hochschul-, Campus- und Infrastrukturentwicklung, insbesondere bei Bau- und Sanierungsvorhaben.
  • Fundierte Kenntnisse des Hochschulrechts sowie der Verwaltungsstrukturen des Landes Baden-Württemberg.
  • Erfahrung im Aufbau, in der Pflege und Weiterentwicklung strategischer Kooperationen, Netzwerke und Partnerschaften.
  • Gute Englischkenntnisse sind wünschenswert.

Die Kanzlerin bzw. der Kanzler wird gemäß § 18 Abs. 2 LHG gemeinsam von Hochschulrat und Senat gewählt und durch die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg für eine Amtszeit von sechs bis acht Jahren ernannt.

Bei Vorliegen der…

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