Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung Schulleitungsaufgaben
Verfasst am 2026-02-20
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Erzieher
Bildungsverwaltung
Über uns
Friedrichsgymnasium
Kassel
Gymnasium
- Koordination der Fächer des Aufgaben feldes III:
Qualitätssicherung und Unterrichtsentwicklung - Mitwirkung bei den Abiturprüfungen in den Fächern des Aufgaben feldes III
- Sicherung und Weiterentwicklung des MINT-Bereichs unter Einbezug der weiteren schulischen Schwerpunkte
- Unterstützung der stellvertretenden Schulleiterin bei der Stunden- und Vertretungsplanung
- Koordination der Schnittstellen schulischer Datenbanken
- Unterstützung der Entwicklungsprozesse im digitalen Lernen
- Ansprechperson der Schulleitung für Fragen des Datenschutzes und der Sicherheit im inneren Schulbereich
Anforderungen
- Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Gymnasien - Fakultas in zwei Fächern des Aufgaben felds III
- Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden: unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere fachmethodische Kompetenzen;
Erziehungs- und Beratungskompetenz - Fähigkeiten in der Mitgestaltung von Schule
- Selbstkompetenz, insbesondere Innovationsfähigkeit und Initiative;
Planungs- und Organisationsfähigkeit - Soziale Kompetenz, insbesondere Dialog- und Kommunikationsfähigkeit;
Motivationsfähigkeit;
Genderkompetenz;
Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
- Besoldung nach Besoldungsgruppe A15
- Landes Ticket
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel eingehen. Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen.
In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können.
Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber (m/w/d) eine angemessene Pflicht zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt .9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.…
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