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Abteilungsleitung für das Liegenschaftsmanagement (w​/m​/d

in 56068, Koblenz, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Unternehmen: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Vollzeit, Teilzeit position
Verfasst am 2026-08-02
Berufliche Spezialisierung:
  • Regierung
  • Immobilien
    Immobilien-Development, Immobilien-Projektmanager
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Abteilungsleitung für das Liegenschaftsmanagement (w/m/d)

Für unsere Hauptstelle Facility Management im Fachbereich Einheitliches Liegenschafts­management (ELM Klassik) suchen wir für den Arbeits­ort Koblenz zum 1. Januar 2027 eine:

Abteilungs­leitung für das Liegenschafts­management (w/m/d)

(Entgelt­gruppe 15 TVöD Bund/​Besoldungs­gruppe A 15 BBesG, Kennung: KOFM 2000, Stellen‑)

Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Die Bundes­anstalt für Immobilien­aufgaben (BImA) ist die Immobilien­dienstleisterin des Bundes, die die immobilien­politischen Ziele der Bundes­regierung unterstützt und für fast alle Bundes­behörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilien­portfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes.

Für diese vielseitigen und verantwortungs­vollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.

Unser Geschäfts­bereich Facility Management baut, betreibt und bewirtschaftet ein komplexes Portfolio mit spannenden und vielseitigen Objekten – von den Ministerien in Berlin und Bonn über Bundes­gerichte und Forschungs­einrichtungen bis zu den Gebäuden des Zolls, der Bundes­polizei, der Bundeswehr oder der Bundes­anstalt Technisches Hilfswerk (THW). Im Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden gestalten wir den Weg zu einem klimaneutralen Immobilien­management.

Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!

Die Bundes­anstalt für Immobilien­aufgaben darf keine neuen Beamten­verhältnisse begründen. Die Über­nahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungs­gruppe, aber ohne Laufbahn­wechsel) ist mit Zustimmung des Bundes­ministeriums der Finanzen (BMF) möglich.

Original Stellenanzeige auf  bit.ly/4w2X7RC
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