Fachberaterin/Fachberater; w/m/d) für Physik Berufsbildenden Schulen, Landesamt für Schule und Bildung - Standort
Verfasst am 2026-10-07
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Erzieher
Bildungsverwaltung, Sonderschul-Lehrer, Ausbildungsberater, Oberschule–Lehrer
Hinweis: Interne Stellenausschreibung ausschließlich für Bedienstete des Freistaates Sachsen
StelleninformationenLandesamt für Schule und Bildung
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Leipzig
Anstellungsverhältnis:unbefristet
Bewerbungsfrist:
30.10.2026
Aktenzeichen:
Az.: R24L-0321/138/18-2026/143129
Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig
Referat Lehrerpersonal R25-L
Nonnenstraße 17A,
04229 Leipzig
Der Zuständigkeitsbereich umfasst zunächst die Standorte Leipzig und Zwickau.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis als Lehrkraft mit dem Freistaat Sachsen stehen.
Fachberaterinnen/Fachberater üben die ihnen übertragene Tätigkeit im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde aus. Sie unterstützen die Schulaufsichtsbehörden bei der Schulaufsicht, beraten die Lehrkräfte, wirken bei der Lehrerfortbildung und bei der Zusammenarbeit mit den Schulträgern mit.
Das zu besetzende Aufgaben feld umfasst insbesondere:
- die Beratung der Schulaufsichtsbehörden, der Lehrkräfte und der Schulen in methodisch-didaktischen, fachlichen, schulorganisatorischen und schulartspezifischen Angelegenheiten,
- die Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung der Fächer Physik sowie Angewandte Physik in den Schularten Fachoberschule sowie Berufliches Gymnasium, einschließlich der Umsetzung der Lehrpläne,
- die Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung von Lehrplänen und Arbeitsmaterialien,
- die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen und Lernstandserhebungen an Schulen,
- die Beratung und Unterstützung der Schulen zu Fragen der sonderpädagogischen Förderung,
- die Mitwirkung bei Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fortbildungsveranstaltungen sowie
- die Beratung der Schulaufsicht und der Schulträger bei der Einrichtung und Ausstattung der Schulen.
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert:
- eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, Förderschulen, Mittelschulen/Oberschulen oder Gymnasien oder einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss mit Lehrbefähigung für mindestens eine berufliche Fachrichtung oder für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der berufsbildenden Schule oder Abschluss der Qualifizierung gemäß § 37 Absatz 2 Nummer 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 der Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung sowie
- eine mehrjährige Tätigkeit im Fach Physik oder Angewandte Physik an einem Beruflichen Schulzentrum.
- Die jeweils geforderte fachliche, berufliche oder sonderpädagogische Zuordnung muss durch den Qualifizierungsabschluss bzw. die Lehrbefähigung abgedeckt sein.
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