Sachbearbeiter/-in Migrantenhilfe für Bewohner/innen in Gemeinschaftsunterkünften
Verfasst am 2026-01-06
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Regierung
Staatliche Verwaltung, Soziale Arbeit
Wir suchen zum
1. März 2026 sowie zum 1. Mai 2026, befristet zur Vertretung bis zum 31. Dezember 2026, für das Sozialamt, Abteilung Migrantenhilfe, mehrere Sachbearbeiter/-innen Migrantenhilfe für Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften (m/w/d).
Das Sozialamt leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit in der wachsenden Stadt Leipzig. Es unterstützt, berät und informiert Menschen in verschiedenen herausfordernden Lebenslagen. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins für alle.
Die Arbeit ist vielfältig:
Wir sind unter anderem zuständig für Leistungen der Sozialhilfe und für Bildung und Teilhabe sowie für Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für Hilfen in Wohnungsnotfällen und für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie die Unterbringung Geflüchteter. Auch strategische Konzepte, beispielsweise im Bereich der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren, gehören zu unseren Aufgaben. Als Mitarbeiter/-in des Sozialamtes haben Sie die Möglichkeit, sich gemeinsam mit uns für gleichberechtigte Lebensbedingungen und gesellschaftliche Teilhabe in unserer Stadt einzusetzen.
Die Besetzung der Stellen erfolgt befristet ohne Sachgrund gemäß § 14 (2) des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Das bedeutet, dass wir Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigen können, sofern Sie bereits bei der Stadt Leipzig, einschließlich aller Eigenbetriebe, tätig waren oder aktuell befristet beschäftigt sind.
Das erwartet SieBeratung der hilfesuchenden Migrantinnen/ Migranten in leistungsrechtlichen Fragen sowie laufende Prüfung und Kontrolle des aktuellen ausländerrechtlichen Status
Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem Asylb
LG und analog SGB XII für Personen in Gemeinschaftsunterkünften unter Berücksichtigung der jeweils aktuell geltenden Rechtslage, einschließlichAntragsannahme sowie örtliche und sachliche Zuständigkeitsprüfung
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen
Sachverhaltsermittlung unter Beachtung der Mitwirkungspflichten des/ der Hilfesuchenden und Dritter sowie der ausländerrechtlichen Voraussetzungen
Entscheidungsfindung zur Leistungsart
Abfrage der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Prüfung von Wohnungsangeboten und Kostenübernahmeerklärungen
abschließende Entscheidung einschließlich Berechnung und Bescheiderteilung
Zahlungsveranlassung und laufende monatliche Leistungsgewährung
Gewährung von freiwilligen Leistungen der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass) und Tagesfahrkarten
Feststellung von Kostenträgern und Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber Dritten
Prüfung von Leistungsmissbrauch, Erlass von Rückforderungsbescheiden und laufende Überwachung der Zahlungseingänge sowie Umsetzung von Leistungskürzungen
Rücknahme von Verwaltungsakten sowie Vorprüfung von Bußgeldverfahren
Fertigung von Stellungnahmen in Widerspruchsverfahren, gegebenenfalls Erstellung von Abhilfebescheiden und Umsetzung der Entscheidungen
Mitarbeit bei der Erstellung von Statistiken für Bund, Land und Kommune einschließlich Vorbereitung der Kostenerstattung für Krankenhilfe nach § 10a (5) SächsFlüAG
Hochschulabschluss in der Fachrichtung Sozialverwaltung oder Allgemeine Verwaltung, Angestelltenprüfung II, Abschluss als Verwaltungs-Betriebswirt/-in (VWA) oder ein vergleichbarer Abschluss
oder
eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r, Angestelltenprüfung I oder ein vergleichbarer Abschluss
Berufserfahrung in der Sachbearbeitung im Sozialrecht oder Asylbewerberleistungsgesetz von Vorteil
anwendungsbereite und umfassende Kenntnisse der einschlägigen Gesetzgebung, vor allem des BGB, SGB I bis SGB XII, AuslG, AsylG, Asylb
LG, Aufenth
G, SGG, VwGO sowie angrenzender Rechtsvorschriftenausgeprägte kommunikative Fähigkeiten sowie Entscheidungs- und Problemlösungskompetenz
interkulturelle Kompetenz, freundliches und sicheres Auftreten sowie Durchsetzungsvermögen im Umgang mit Migrantinnen und Migranten
Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und strukturierten Arbeiten sowie Teamfähigkeit
Bereitschaft zur Absicherung der Arbeitszeit an Sprechtagen (dienstags von 9 bis 18 Uhr, donnerstags…
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