Intern: Gruppenleiter/-in Wirtschaftliche Jugendhilfe/Hilfen zur Erziehung
Verfasst am 2026-07-18
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Regierung
Soziale Arbeit, Staatliche Verwaltung -
Sozialarbeit/Sozialdienst
Soziale Arbeit, Staatliche Verwaltung, Nachwuchsförderung, Kinderschutz
Interne Stellenausschreibung: Diese Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig oder ihrer Eigenbetriebe. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit befristeten Arbeitsverträgen, deren Beschäftigungsverhältnis am oder nach dem 1. Juni 2025 begonnen hat sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Stellenbesetzung am 14. Oktober 2026 nicht mehr besteht, können leider aufgrund der aktuellen Haushaltssituation bei internen Stellenausschreibungen nicht berücksichtigt werden.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt – befristet zur Vertretung bis zum 30. April 2027 mit Option auf Entfristung – für das Amt für Jugend und Familie in der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe und Verhandlungsmanagement eine/-n Gruppenleiter/-in Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Hilfen zur Erziehung.
Das Amt für Jugend und Familie ist dem Dezernat Jugend, Schule und Demokratie zugeordnet. Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuss sowie der Verwaltung des Jugendamtes. Ihm obliegt die hoheitliche Aufgabe, den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und Gefährdungen abzuwenden. Das Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Hilfen zur Erziehung ist in der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe und Verhandlungsmanagement im Amt für Jugend und Familie angesiedelt.
Rechtsgrundlage für das Tätigwerden der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII), da die Gewährung bestimmter Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe auch finanzielle Leistungen des Jugendhilfeträgers auslösen.
Unterstützung der Sachgebietsleitung, unter anderem bei der Sicherstellung einer einheitlichen Sachbearbeitung sowie der Organisation von Fallberatungen, Supervisionen und Team-Meetings.
Fachaufsicht für eine Fachgruppe von circa 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachgebietes Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Hilfen zur Erziehung.
regelmäßige Prüfung der Fallzahlenentwicklung und Abstimmung zur Steuerung der Fallbelastung.
Bearbeitung komplizierter Einzelfälle der Fachgruppe mitsamt Fallbesprechungen, Urteilsrecherchen und Abstimmung mit dem Sachgebiet Rechts- und Verhandlungsmanagement.
Sicherung der Qualität der Zusammenarbeit mit der Abteilung Allgemeiner Sozialdienst durch einen regelmäßigen Fachaustausch.
Vertretung der Sachgebietsleitung im Abwesenheitsfall.
Sachbearbeitung zur Gewährung von wirtschaftlichen Leistungen nach dem SGB VIII, dabei insbesondere
Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit.
Beratung und Unterstützung der am Verfahren Beteiligten sowie Leistungserbringer/-innen.
Kostenheranziehung der Beteiligten mitsamt Einkommensberechnung und Festsetzung des Kostenbeitrags.
Bescheidung und Zahlbarmachung finanzieller Mittel für Leistungserbringer/-innen.
Prüfung von Erstattungsansprüchen von und gegen andere/-n Sozialleistungsträger/-n und Sozialleistungsträgerinnen.
Hochschulabschluss in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, Sozialverwaltung oder Rechtswissenschaften, Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt/-in, Angestelltenprüfung II oder ein vergleichbarer Abschluss.
mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Leistungsverwaltung oder im Bereich des Sozialrechts wünschenswert.
fundierte Rechtskenntnisse, insbesondere im Verwaltungsrecht, dem SGB I, VIII und X sowie angrenzender Gesetzesgrundlagen.
engagierte, strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise und kreatives Denkvermögen.
hohe Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen.
ausgeprägte Sozialkompetenz, insbesondere Empathie, Kommunikations- und Teamfähigkeit.
anwendungsbereite Kenntnisse im Umgang mit Microsoft Office (Word, Excel, Outlook).
Bereitschaft zur Absicherung der Sprechzeiten (Dienstag bis 18 Uhr und Donnerstag bis 16 Uhr).
eine befristete, nach der Entgeltgruppe 9c TVöD bewertete Stelle/-n in Vollzeit (entspricht 39 Stunden für Tarifbeschäftigte) oder Teilzeit, wobei sich die Arbeitszeiten an den Sprechzeiten orientieren; individuelle Vereinbarungen sind bedingt möglich.
Wenn Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung oder einem Eigenbetrieb beschäftigt sind,…
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