Amtlich anerkannte Sachverständige - Kraftfahrzeugverkehr mit Teilbefugnissen - Lehre; m/w/d
Verfasst am 2026-09-22
-
Regierung
Polizist
Amtlich anerkannte Sachverständige
- Kraftfahrzeugverkehr mit Teilbefugnissen
- Lehre (m/w/d)
gehobener Dienst
Besoldungsgruppe:Arbeitszeit:
Vollzeit / Teilzeit
Besoldung:Bewerbungsfrist:
Dienstbeginn:
Anzahl der freien Stellen:
Einstiegsqualifikation:
Bundespolizeiakademie
Lehrbereich Aus- und Fortbildung
Ratzeburger Landstraße 4
23562 Lübeck
Die Bundespolizei hat einen unvergleichlichen Fuhrpark mit gepanzerten
Fahrzeugen, Wasserwerfern, Zivilfahrzeugen und vielen weiteren Sonderfahrzeugen. Dieser Fuhrpark muss betreut und begutachtet werden. Hierfür suchen wir amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr mit Teilbefugnissen. Unsere Kfz-Sachverständigen sind mit ihren
Aufgaben wie:
Untersuchungen, Abnahmen, Prüfungen und Begutachtungen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilenelementar für die Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Bundespolizei. Des Weiteren sind sie für die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen zur Erlangung von Dienstfahrerlaubnissen zuständig.
An der Bundespolizeiakademie sind Sie für den
Wissenstransfer
und die
Know-how-Sicherung
bei der Bundespolizei zuständig.
Darunter zählen wir die Organisation, Durchführung und Leitung von Fortbildungen im Lehrgebiet Kraftfahr- und Verkehrswesen. Zusätzlich entwickeln Sie Lehr- und Lernunterlagen für die Bereiche der Kraftfahrzeugtechnik und des Verkehrsrechts. Themenschwerpunkte sind u. a.:
Elektromobilität, Automotive IT und sondergeschützte Fahrzeuge.
Die
Besonderheit?Nach erfolgreichem Eignungsauswahlverfahren werden Sie als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter bei der Bundespolizei eingestellt. In unserer polizeifachlichen Unterweisung werden Sie in einer Kombination aus Theorie und Praxis für den Polizeivollzugsdienst fit gemacht. In verschiedenen Modulen lernen Sie die Grundlagen der Polizeiarbeit. Danach können
Sie als amtlich anerkannte Sachverständige bzw. amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr künftig bei wichtigen Einsatzlagen wie beispielsweise dem G7-Gipfel mitwirken. Weitere Informationen finden Sie hier .
Sie haben:
- ein erfolgreich mit Diplom (FH) oder Bachelor abgeschlossenes (Fach)
Hochschulstudium in einem für die Tätigkeit geeigneten Studiengang mit technischem Schwerpunkt - eine mindestens 18-monatige einschlägige Berufserfahrung im Kraftfahrzeugwesen. Sollten Sie noch nicht über die notwendige Berufserfahrung verfügen, können Sie diese bei uns erlangen
- am Tage der Einstellung das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet. Alternativ können wir Sie, sofern Sie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mitbringen,bis zum vollendeten 42. Lebensjahr berücksichtigen
- eine deutsche, EU/EWR-Staatsbürgerschaft
Das ist für Sie selbstverständlich:
- Sie sind bereit, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des deutschen Grundgesetzes einzutreten.
- Sie sind bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
- Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Sie sind körperlich für die Verwendung als Polizistin/Polizist geeignet - wird durch einen Sporttest und eine Ärztin/einen Arzt im Bewerbungszeitraum festgestellt.
Langfristige Planbarkeit - durch einen sicheren Job im Öffentlichen Dienst.
Polizeizulage
- für Ihre Tätigkeit als Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter erhalten Sie nach einer Dienstzeit von einem Jahr 95 € und nach einer Dienstzeit von zwei Jahren 228 €.
Work-Life-Balance - 30 Tage Urlaub, Gewährung von Gleittagen, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, flexible Arbeitszeitgestaltung und Teilzeit in verschiedenen Modellen.
Gute Qualifikationen sichern den Arbeitserfolg - Daher bieten wir Ihnen individuelle sowie bedarfsorientierte Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.
Der Schutz von…
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