Professur für Photonik und Optikdesign; W2
Verfasst am 2026-01-17
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Erzieher
Universitätsprofessor, Akademisch, Gesundheitswissenschaften
Aufgaben
Sie sind eine engagierte Person (m/w/d) mit wissenschaftlicher Expertise und Berufspraxis in Optiksimulation und Photonik und haben Freude daran, den Studierenden sowohl theoretische als auch praktische Kompetenzen zu vermitteln.
Sie übernehmen und entwickeln Lehrveranstaltungen und Praktika im Bereich der Technischen Optik, Wellenoptik, Photonik und Physik.
Darüber hinaus wird die aktive Weiterentwicklung des Labors für Technische Optik erwartet.
Sie übernehmen gegebenenfalls Lehrveranstaltungen aus verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten.
Sie sind bereit und befähigt, Lehrveranstaltungen in deutscher und in englischer Sprache anzubieten.
Sie bilden sich didaktisch stetig fort und sind motiviert, neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien und Onlinelehre einzusetzen.
Sie arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung des Fachgebiets, an der Internationalisierung der Fakultät und in der Selbstverwaltung der Hochschule mit. Darüber hinaus engagieren Sie sich bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Wissens- und Technologietransfers.
Qualifikationen- Kenntnisse in Optikdesign mit Zemax, CodeV oder QUADOA sind erforderlich.
- Sie begeistern sich für Lehre, Forschung und Transfer, setzen innerhalb dieser Bereiche individuelle Schwerpunkte und bringen dabei Ihre vielfältigen Kompetenzen ein. Sie sind eine Persönlichkeit, die
- Gerne lösungsorientiert im Team arbeitet
- Ein offenes Mindset besitzt
- Innovationsfreudig agiert
- Empathisch und offen kommuniziert
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in Physik
- Pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltungen nachweisen
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen nachgewiesen wird
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
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