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Richter​/Richterinnen; m​/w​/d) Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen

in 48079, Münster, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Unternehmen: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Vollzeit position
Verfasst am 2026-10-06
Berufliche Spezialisierung:
  • Recht
    Rechtsbeistand, Anwalt, Zivilrecht
  • Regierung
Gehalts-/Lohnspanne oder Branchenbenchmark: 70000 - 100000 EUR pro Jahr EUR 70000.00 100000.00 YEAR
Stellenbeschreibung
Stellenbezeichnung: Richter/Richterinnen (m/w/d) in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen

Egal ob große Infrastrukturprojekte, baurechtliche Nachbarklagen, das Verbot einer Demonstration oder die Gewährung von Asyl – viele der Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit sind unmittelbar grundrechtsrelevant oder sonst von hoher Bedeutung für die Gesellschaft und erfahren intensive mediale Beachtung.

Die sieben Verwaltungsgerichte (Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster) sowie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster gewähren den im Grundgesetz, in der Landesverfassung und in den Gesetzen verbürgten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Rechtsstaates.

Wir suchen aktuell und laufend engagierte Kolleginnen und Kollegen, die Freude daran haben, fundierte und wegweisende Entscheidungen zu treffen.

Was wir Ihnen bieten

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bietet Ihnen eine verantwortungs- und anspruchsvolle richterliche Tätigkeit auf verschiedenen Gebieten des Verwaltungsrechts. Von Beginn an sind Sie gleichberechtigtes Mitglied einer Kammer an einem Verwaltungsgericht, in der erfahrene Kolleginnen und Kollegen gerade beim Start behilflich sind. Ein umfassendes Fortbildungsangebot zu allgemeinen und fachspezifischen Themen unterstützt Sie am Beginn Ihrer Tätigkeit, aber selbstverständlich auch darüber hinaus. Schon in der regelmäßig auf drei Jahre angelegten Probezeit bestehen zudem Abordnungsmöglichkeiten etwa an oberste Landes-/Bundesbehörden, das BVerwG oder BVerfG sowie zu internationalen Stellen.

Im Übrigen erfolgen grundsätzlich – auch in der Probezeit – keine Änderungen des Einsatzortes, es sei denn auf eigenen Wunsch. Dies erhöht Ihre persönliche Planungssicherheit. Wir bieten Ihnen familienfreundliche Arbeitszeitmodelle wie Teilzeitbeschäftigung oder Elternzeit.

Wen wir suchen

Zu unseren Einstellungsvoraussetzungen gehören:

  • hervorragende juristische Kenntnisse, die Sie idealerweise durch mindestens 9,0 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung nachgewiesen haben (darüber hinaus können im Einzelfall auch solche Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die mehr als 7,75 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung erreicht und sich dort erkennbar „unter Wert“ geschlagen haben oder die über nachgewiesene Fähigkeiten und Leistungen verfügen, welche die richterliche Persönlichkeit positiv prägen und die Bewerberin oder den Bewerber dadurch aus dem übrigen Bewerberfeld herausheben),
  • nach Möglichkeit eine am bisherigen Werdegang erkennbare Schwerpunktsetzung im Bereich des öffentlichen Rechts,
  • ausgeprägte soziale Kompetenzen,
  • Flexibilität und die Bereitschaft, mit neuen Situationen offen umzugehen,
  • Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit, auch schwierige Sach- und Rechtsfragen verständlich und überzeugend „auf den Punkt“ zu bringen,
  • die Fähigkeit, unter Wahrung der eigenen Unabhängigkeit ausgleichend zwischen den Beteiligten zu vermitteln.

Für Ihre Einstellung als Richterin bzw. Richter müssen Sie außerdem noch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
  • Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • Zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Die Einstellung in den richterlichen Dienst erfolgt strikt nach dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes). Deswegen sind uns alle Bewerberinnen und Bewerber jeglichen Geschlechts, jeglicher ethnischer und sozialer Herkunft, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung ausdrücklich willkommen. Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX ist ausdrücklich erwünscht.

In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bei Fragen rund um die Einstellung und die Tätigkeit in der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit steht Ihnen Frau Dr. Franziska Dickten (siehe Kontakt) gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Weitere Einzelheiten finden Sie auch auf unserer Website.

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