Arbeitsgruppenleitung Hunde- und Vergnügungssteuer; m/w/d
Verfasst am 2026-10-14
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Recht
Compliance Analyst, Notfallvorsorge / Katastrophenhilfe
Oberhausen – pulsierende Großstadt im Herzen der Metropole Ruhr! Für rund 214000 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet sie perfekte Infrastruktur: schnelle Autobahnanschlüsse und öffentlichen Nahverkehr in alle Nachbarstädte sowie Radtrassen mit regionaler Anbindung. Oberhausensteht für kulturellen Wandel: der Gasometer als Europas höchste Ausstellungsstätte, die renommierteLUDWIGGALERIE im Schloss Oberhausen, das LVR‑Industriemuseum, das Ebertbad und das Theater sorgen für Vielfalt.
Große Bühnen für Künstlerinnen und Künstler aus aller Welt bieten die Rudolf Weber ARENA und das Metronom Theater Oberhausen. Familien schätzen das Angebot an Kitas und Schulen, die großzügigen Grünanlagen wie den Kaisergarten oder den OLGA-Park sowie Freizeitattraktionen wie Westfield Centro, SEA LIFE, AQUApark,LEGOLAND Discovery Centre und TOPGOLF.Historische Juwelen wie die Burg Vondern, die Antony Hütte und das Bert‑Brecht‑Haus verbinden Geschichte mit lebendigem Stadtleben.
Oberhausen vereint urbane Dynamik, kulturelles Flair und grüne Erholung – Lebensqualität trifft Vielfalt.
Arbeitsgruppenleitung Sachgebiet Hunde- und Vergnügungssteuer
EG 10 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 11 LBesG NRW / Vollzeit 39 bzw. 41 Stunden
Ihre Aufgaben:Die Stelle verbindet fachliche Leitungsverantwortung mit anspruchsvoller steuer- und abgabenrechtlicher Sachbearbeitung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der eigenständigen rechtlichen Bewertung komplexer Sachverhalte, der Bearbeitung von Widerspruchsverfahren sowie der Lösung steuerrechtlicher Grundsatz- und Einzelfragen.
Gesucht wird daher insbesondere eine Persönlichkeit, die Freude an der Anwendung und Auslegung gesetzlicher Vorschriften hat, komplexe Sachverhalte strukturiert beurteilen und rechtlich fundierte Entscheidungen treffen kann.
Als Arbeitsgruppenleitung übernehmen Sie die fachliche Verantwortung für das Aufgaben gebiet Hunde- und Vergnügungssteuer mit 6 Mitarbeitenden und wirken an der Organisation und Weiterentwicklung der Arbeitsgruppe mit.
Zu Ihren wesentlichen Aufgaben gehören insbesondere:
- fachliche Leitung, Koordination und Unterstützung der Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe,
- grundsätzliche Zuständigkeit und fachliche Verantwortung für die rechtmäßige und einheitliche Festsetzung der Hunde- und Vergnügungssteuer,
- Bearbeitung besonders schwieriger, komplexer oder rechtlich bedeutsamer Einzelfälle,
- eigenständige Bearbeitung von Widersprüchen einschließlich der umfangreichen Prüfung der Sach- und Rechtslage und Erstellung rechtlich fundierter Entscheidungen,
- Erstellung fachlicher Stellungnahmen zu Klageverfahren und Zusammenarbeit mit dem Rechtsbereich,
- Prüfung steuer- und abgabenrechtlicher Grundsatzfragen sowie Entwicklung einheitlicher Bearbeitungsstandards für die Arbeitsgruppe,
- Prüfung der Inanspruchnahme Dritter für Steuerausfälle der Stadt, insbesondere die Prüfung der persönlichen Haftung gesetzlicher Vertreter juristischer Personen,
- Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Niederschlagung und Erlass nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften und Geschäftsanweisungen,
- Entscheidung über die Einstellung uneinbringlicher Forderungen in die Wertberichtigung bzw. Wertkorrektur,
- Beratung und Unterstützung der Mitarbeitenden bei schwierigen rechtlichen oder tatsächlichen Fragestellungen,
- rechtliche und fachliche Beratung von Steuerpflichtigen sowie Kommunikation mit Bevollmächtigten, insbesondere Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie Rechtsbeiständen,
- Festsetzung und Überwachung der Vergnügungssteuer, insbesondere für Geldspielgeräte und sonstige steuerpflichtige Apparate, Tanzveranstaltungen, Spielclubs, Filmveranstaltungen sowie weitere nach der…
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