Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte – Berufsfeuerwehr
Verfasst am 2026-10-01
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Regierung
Staatliche Verwaltung
Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte – Berufsfeuerwehr Offenbach
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Das Frauenbüro bearbeitet die Querschnittsaufgabe der Gleichstellung aller Geschlechter. Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) bildet die maßgebliche Grundlage, um dies für die Bediensteten der Kommunalverwaltung umzusetzen. Sieben Mitarbeiterinnen wirken mit Angeboten, Aktionen und Monitoring für die Verwirklichung des im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundrechts. Unser Anspruch: die Unterschiedlichkeit der Geschlechter und Lebensrealitäten ernst nehmen und Gleichberechtigung voranbringen. Wir suchen eine engagierte Mitarbeiterin, die für die Berufsfeuerwehr der Stadt Offenbach die Funktion der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (FuGIB) übernimmt.
Als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte darf nach § 15 Abs. 2 HGlG nur eine Frau bestellt werden. Die Bestellung zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten erfolgt grundsätzlich zunächst für die Dauer von sechs Jahren.
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